Nach einem Übergriff stellen sich schnell viele Fragen: anzeigen oder nicht, wer zahlt die Behandlung, welche Ansprüche gibt es, was muss der Arbeitgeber tun. Diese Seite gibt einen Überblick über die Rechtslage für Beschäftigte und Betroffene im Gesundheitswesen und führt zu den vertiefenden Beiträgen. Sie ersetzt keine Rechtsberatung, hilft aber, die eigenen Möglichkeiten zu ordnen.

Der erste Schritt: Anzeige und Beweissicherung

Ob eine Anzeige sinnvoll ist, entscheiden Betroffene selbst. Wichtig ist, dass Vorfall, Verletzungen und Zeuginnen und Zeugen früh dokumentiert werden. Den praktischen Ablauf beschreibt Anzeige nach einem Übergriff.

Was das Strafrecht schützt

Angriffe auf Gesundheits- und Rettungspersonal sind kein Kavaliersdelikt. Mehrere Paragrafen greifen, je nach Situation und Berufsgruppe.

Arbeitsschutz und die Pflichten des Arbeitgebers

Ein Übergriff ist auch ein Arbeitsschutzthema. Träger und Kliniken müssen vorbeugen und im Ernstfall unterstützen.

Wer hilft, hat ein Recht auf Schutz und auf Unterstützung, wenn er selbst zum Ziel wird.

Entschädigung, Opferschutz und Grenzen

Nach der Akutphase geht es um Ansprüche und Schutz, für Beschäftigte wie für Betroffene.

Recht ordnet den Einzelfall, es verhindert Gewalt nicht. Deshalb gehört der rechtliche Weg immer mit Prävention und Nachsorge zusammen. Wo Sie Unterstützung finden, zeigt die Ressourcenseite.