Nach einem Übergriff stellen sich schnell viele Fragen: anzeigen oder nicht, wer zahlt die Behandlung, welche Ansprüche gibt es, was muss der Arbeitgeber tun. Diese Seite gibt einen Überblick über die Rechtslage für Beschäftigte und Betroffene im Gesundheitswesen und führt zu den vertiefenden Beiträgen. Sie ersetzt keine Rechtsberatung, hilft aber, die eigenen Möglichkeiten zu ordnen.
Der erste Schritt: Anzeige und Beweissicherung
Ob eine Anzeige sinnvoll ist, entscheiden Betroffene selbst. Wichtig ist, dass Vorfall, Verletzungen und Zeuginnen und Zeugen früh dokumentiert werden. Den praktischen Ablauf beschreibt Anzeige nach einem Übergriff.
Was das Strafrecht schützt
Angriffe auf Gesundheits- und Rettungspersonal sind kein Kavaliersdelikt. Mehrere Paragrafen greifen, je nach Situation und Berufsgruppe.
- § 113 StGB: wann er auch für medizinisches Personal gilt.
- § 115 StGB: der erweiterte Schutz für Rettungsdienste.
- Strafrechtliche Konsequenzen bei Angriffen auf Klinikpersonal: welche Folgen Täterinnen und Täter erwarten.
Arbeitsschutz und die Pflichten des Arbeitgebers
Ein Übergriff ist auch ein Arbeitsschutzthema. Träger und Kliniken müssen vorbeugen und im Ernstfall unterstützen.
- Arbeitsschutzgesetz: was Arbeitgeber gegen Gewalt tun müssen.
- Der Übergriff als Arbeitsunfall: die Meldung an die BGW.
- Leistungen der Berufsgenossenschaft: Heilbehandlung und Nachsorge nach einem Vorfall.
Wer hilft, hat ein Recht auf Schutz und auf Unterstützung, wenn er selbst zum Ziel wird.
Entschädigung, Opferschutz und Grenzen
Nach der Akutphase geht es um Ansprüche und Schutz, für Beschäftigte wie für Betroffene.
- Schmerzensgeld bei Gewalt am Arbeitsplatz: wann es infrage kommt.
- Opferschutz im Fokus: Rechte von Betroffenen nach Gewaltvorfällen.
- Hausverbot für aggressive Patientinnen und Patienten: wann eine Einrichtung es aussprechen kann.
- Kündigung nach Übergriffen: was arbeitsrechtlich zulässig ist.
Recht ordnet den Einzelfall, es verhindert Gewalt nicht. Deshalb gehört der rechtliche Weg immer mit Prävention und Nachsorge zusammen. Wo Sie Unterstützung finden, zeigt die Ressourcenseite.