Ein Übergriff passiert in Sekunden, die Folgen können ein Leben lang nachwirken. Betroffene Pflegekräfte und Ärztinnen brauchen nach einem Gewalterlebnis umfassende Unterstützung: medizinisch, psychologisch, rechtlich und arbeitsrechtlich. Dieser Beitrag erklärt, welche Rechte Betroffene haben und wie gute Nachsorge aussieht.

Sofortmaßnahmen nach einem Vorfall

Direkt nach einem Übergriff zählt schnelles Handeln. Wichtige erste Schritte sind:

  • Sicherheit herstellen: Die betroffene Person aus der Gefahrensituation bringen
  • Medizinische Versorgung: Auch scheinbar leichte Verletzungen sollten ärztlich begutachtet werden
  • Dokumentation: Verletzungen fotografieren, Hergang schriftlich festhalten (Datum, Uhrzeit, Zeugen)
  • Vorgesetzten informieren: Unmittelbare Meldung an die Einrichtungsleitung
  • Berufsgenossenschaft melden: Wenn der Vorfall als Arbeitsunfall einzustufen ist

Psychologische Nachsorge: Ein Recht, keine Schwäche

Psychische Folgen von Gewalt werden oft unterschätzt. Angstzustände, Flashbacks, Schlafstörungen und das Vermeiden von Arbeitsorten können Symptome einer posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) sein. Betroffene sollten so früh wie möglich psychologische Unterstützung in Anspruch nehmen, etwa durch den betriebsärztlichen Dienst, externe Psychotherapeuten oder spezielle Traumaambulanzen.

Viele Berufsgenossenschaften, darunter die BGW, finanzieren psychologische Erstgespräche und Traumatherapien im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung. Diese Leistungen sollten unbedingt in Anspruch genommen werden.

Strafanzeige erstatten: Wann und wie?

Betroffene können nach einem körperlichen Übergriff Strafanzeige erstatten. Dies ist ihr gutes Recht, und wird von Arbeitgebern aktiv unterstützt werden sollte. Eine Anzeige kann auch durch den Arbeitgeber selbst erstattet werden. Beweise wie Fotos, Zeugenaussagen und ärztliche Atteste sind dabei entscheidend.

Bei der Polizei kann eine Anzeige jederzeit erstattet werden. Es empfiehlt sich, einen Fachanwalt für Strafrecht hinzuzuziehen, der den Prozess begleitet.

Arbeitsrechtliche Schutzmaßnahmen

Betroffene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben arbeitsrechtliche Ansprüche, die aktiv eingefordert werden sollten:

  • Temporäre Umsetzung: Wechsel auf eine andere Station oder Schicht, um dem Täter nicht zu begegnen
  • Hausverbot: Der Arbeitgeber kann Patientinnen und Besuchern bei wiederholten Übergriffen Hausverbot erteilen
  • Krankschreibung: Sowohl physische als auch psychische Verletzungen rechtfertigen eine Arbeitsunfähigkeit
  • Rehabilitation: Leistungen der Unfallversicherung umfassen auch berufliche Rehabilitation

Anlaufstellen für Betroffene

Niemand sollte allein mit den Folgen eines Übergriffs dastehen. Folgende Anlaufstellen können helfen:

  • BGW (Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege): Unfallversicherungsleistungen, psychologische Hilfe, Prävention
  • Betriebsrat: Unterstützung bei arbeitsrechtlichen Fragen und Konfliktlösung
  • Betriebsärztlicher Dienst: Erstversorgung und Weiterleitung zu Spezialisten
  • Weißer Ring e.V.: Hilfe für Verbrechensopfer, auch für beruflich Betroffene
  • Opfertelefon: 116 006 (Mo-Fr 7-22 Uhr, Sa 10-18 Uhr)

Weitere Anlaufstellen und Hilfsangebote finden Sie auf unserer Ressourcenseite.