Wir beobachten mit großer Sorge, wie sich zwei Entwicklungen gegenseitig verstärken. Immer mehr Praxen finden keine Nachfolge. Und ab Januar 2027 verliert genau die Versorgung, die kurzfristige Termine möglich macht, ihre gesonderte Vergütung. Der Bedarf verschwindet dadurch nicht. Wer krank ist und keinen Termin bekommt, sucht den Ort, an dem rund um die Uhr jemand da ist: die Notaufnahme, bei Kindern die Kindernotaufnahme.
Ein Versorgungsengpass ist keine Gewalt. Wir verwenden den Begriff bewusst eng. Aber ein Engpass verschiebt Konflikte dorthin, wo die Belastung ohnehin am höchsten ist.
Weniger Praxen, gleicher Bedarf
Nach Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) waren im März 2026 bundesweit etwa 5.000 Hausarztsitze nicht besetzt. Eine Studie des IGES Instituts für den Bosch Health Campus vom Juli 2026 nennt rund 4.400 unbesetzte Sitze und stellt fest, dass 2025 mehr als jede dritte Hausärztin oder jeder dritte Hausarzt in der Versorgung 60 Jahre oder älter war. Ihre Prognose: Im Jahr 2040 könnten rund 12.000 Hausarztstellen unbesetzt sein, ein Fünftel aller Sitze. Das ist eine Vorausberechnung, keine Gewissheit.
Gleichzeitig ändert sich ab dem 1. Januar 2027 die Finanzierung kurzfristiger Termine. Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz streicht die Zuschläge für vermittelte Termine ersatzlos, sowohl für Termine über die Terminservicestelle 116117 als auch für dringende Facharzttermine, die eine Hausarztpraxis vermittelt. Die Behandlungsfälle selbst werden weiter bezahlt, aber innerhalb der gedeckelten Gesamtvergütung für die ambulante Versorgung. Das gilt auch für Fälle aus der offenen Sprechstunde. Budgetiert heißt nicht gestrichen. Es heißt aber, dass mehr Fälle aus demselben Topf bezahlt werden müssen. Für die offene Sprechstunde fließen früher abgezogene Beträge in das Budget zurück, für Fälle aus der Terminvermittlung wird es nicht erhöht.
Die KBV beziffert den Wegfall dieser Vergütung auf 1,64 Milliarden Euro jährlich. Das ist eine Zahl der KBV, nicht des Gesetzes. Die Gesetzesbegründung schätzt das Einsparvolumen für 2027 auf rund 1,3 Milliarden Euro. Die KBV erwartet, dass Praxen ihr Angebot anpassen und Patientinnen und Patienten länger auf Termine warten.
Am 15. Oktober 2026 hat der Bundestag über Änderungsanträge zur Notfallreform einzelne Teile des Spargesetzes korrigiert. Haus- und Kinderarztpraxen erhalten keine Abschläge, ambulante Operationen und ein Teil der Psychotherapie bleiben außerhalb des Budgets, die Rückführung für die offene Sprechstunde reicht bis 2019 zurück. In Kraft sind diese Korrekturen erst nach dem Bundesrat. Die Streichung der Zuschläge für vermittelte Termine bleibt nach unserer Durchsicht der Beschlussempfehlung bestehen.
Wohin die Nachfrage wandert
Die Deutsche Gesellschaft für Notfallmedizin (DGINA) hat am 2. Juni 2026 bundesweit 271 Notaufnahmen befragt. 45 Prozent berichteten für die vorangegangenen 24 Stunden von gefährlicher Überfüllung. Rund zwei Drittel meldeten unbesetzte Stellen im ärztlichen Dienst und in der Pflege. Die Umfrage ist laut DGINA nicht repräsentativ, bestätigt aber frühere Erhebungen. Die DGINA warnt: Werden Arzttermine in den Praxen knapper, weichen Menschen in die Notaufnahmen aus, weil dort rund um die Uhr Hilfe zu erwarten ist.
Auch die Bundesregierung beschreibt das Problem. Im Gesetzentwurf zur Notfallreform heißt es, Fehlsteuerung könne eine Überlastung „insbesondere der Notaufnahmen und des Rettungsdienstes“ zur Folge haben.
Für Familien ist der Weg noch kürzer. Wer mit einem fiebernden Kind keinen Termin bekommt, fährt in die Kinderklinik. Die Reform ermöglicht eigene Notfallzentren für Kinder und Jugendliche, schreibt sie aber nicht flächendeckend vor. Wo es keines gibt, sollen Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte telemedizinisch unterstützen. Die pädiatrischen Fachgesellschaften und Verbände haben im Juli 2026 gemeinsam darauf hingewiesen, dass die ambulante Notfallversorgung strukturell unterfinanziert ist und Personal fehlt. Belastbare bundesweite Zahlen zu Wartezeiten in Kindernotaufnahmen haben wir nicht gefunden. Wie Spardruck in der Pädiatrie zu Konflikten mit Eltern führen kann, haben wir in Spardruck in der Kindermedizin beschrieben.
Der Ort mit der höchsten Belastung
Die Notaufnahme ist schon heute einer der Hauptorte von Übergriffen gegen Personal. In einer Umfrage des Deutschen Krankenhausinstituts für die Deutsche Krankenhausgesellschaft vom November 2025 gaben 95 Prozent der Krankenhäuser an, in ihrer Notaufnahme Übergriffe registriert zu haben. Zwei Drittel sahen einen Anstieg, 41 Prozent nannten lange Wartezeiten in der Notaufnahme als Ursache. In der Leserbefragung des Deutschen Ärzteblatts vom Januar 2026 hatten zwei Drittel der 1.619 Befragten Gewalt im Beruf erlebt. In Kliniken betraf das vor allem Notaufnahmen und Stationen. Beide Erhebungen sind nicht repräsentativ, zeigen aber übereinstimmend, wo sich Druck entlädt. Mehr dazu in Gewalt in der Notaufnahme.
Daraus folgt nicht, dass Patientinnen und Patienten gefährlich sind. Die Menschen, die künftig häufiger in der Notaufnahme sitzen, sind dieselben, die sonst in der Praxis gewartet hätten. Was sich ändert, sind die Bedingungen: längere Wartezeiten, volle Räume, Angst um sich oder ein Kind und eine Reihenfolge, die von außen schwer zu verstehen ist. Wie aus Warten Eskalation werden kann, steht in Wartezeiten und Aggression. Kein Übergriff wird dadurch entschuldigt. Aber die Wahrscheinlichkeit von Konflikten hängt an Bedingungen, und Bedingungen lassen sich gestalten.
Seit April 2021 schützt § 115 Absatz 3 StGB auch das Personal einer Notaufnahme besonders, wenn es bei Unglücksfällen oder in Not hilft. Das Strafrecht greift aber erst, wenn etwas passiert ist.
Was die Notfallreform regelt
Der Bundestag hat die Reform der Notfallversorgung am 15. Oktober 2026 beschlossen, mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Grünen bei Enthaltung von AfD und Linken. Der Bundesrat soll voraussichtlich am 20. November beraten, zustimmen muss er nicht. In Kraft ist sie noch nicht. Die Kernpunkte:
- Integrierte Notfallzentren (INZ) an ausgewählten Kliniken, bestehend aus Notaufnahme, Notdienstpraxis der Kassenärztlichen Vereinigung und einer gemeinsamen Ersteinschätzungsstelle, die entscheidet, wer wo behandelt wird.
- Feste Mindestöffnungszeiten der Notdienstpraxis: an Wochenenden und Feiertagen von 9 bis 21 Uhr, mittwochs und freitags ab 14 Uhr, an den übrigen Werktagen ab 18 Uhr. Zu anderen Zeiten sollen Kooperationspraxen in der Nähe übernehmen. Ist keine Praxis geöffnet, versorgt die Notaufnahme.
- Die 116117 wird geteilt in eine Terminservicestelle und eine Akutleitstelle und digital mit der 112 vernetzt.
- Eine einheitliche Ersteinschätzung: Der Gemeinsame Bundesausschuss legt Vorgaben für eine standardisierte, softwarebasierte Ersteinschätzung fest.
Die Reform setzt auf Steuerung. DGINA-Vizepräsident Harald Dormann fasst die Bedingung dafür in einem Satz: „Steuerung ist nur so gut wie die Versorgung, in die gesteuert wird.“ Tagsüber führt der Weg aus dem INZ in die Praxen, deren Spielraum für kurzfristige Termine ab 2027 enger wird.
Eine Regel verändert den Wartebereich direkt. Wer über die Akutleitstelle in ein INZ vermittelt wurde, ist bei gleicher Dringlichkeit grundsätzlich vorrangig zu behandeln. Im Wartebereich ist es eine zweite Reihenfolge neben der medizinischen Dringlichkeit. Unerklärt wirkt sie wie Bevorzugung. Wie Häuser Reihenfolgen sichtbar machen, beschreibt Warteschlangenmanagement in der Notaufnahme.
Was nicht vorkommt: Im Regierungsentwurf und in der Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses kommt das Wort Gewalt nicht vor, das hat unsere Volltextsuche ergeben. Die jährlichen Berichte der Kassenärztlichen Vereinigungen über die INZ erfassen Öffnungszeiten, Kooperationspraxen, den Anteil der Fälle mit und ohne Akutleitstelle sowie Folgen für Notaufnahmen ohne INZ. Wartezeiten und Übergriffe erfassen sie nicht. Wir bewerten damit nicht das Gesetz. Wir stellen fest, dass eine absehbare Nebenwirkung für die Sicherheit vor Ort darin nicht vorkommt.
Worauf wir achten
- Die Rahmenvereinbarung der INZ. Nach dem beschlossenen Gesetz legen KBV, Deutsche Krankenhausgesellschaft und GKV-Spitzenverband in einer Rahmenvereinbarung unter anderem Organisation, Besetzung, Qualifikation und Schulung der Ersteinschätzungsstellen fest. Ob Deeskalation, Alarmierung und eine abgestimmte Gefährdungsbeurteilung dazugehören, ist offen. In einem INZ arbeiten Teams von Krankenhaus und Kassenärztlicher Vereinigung unter einem Dach. § 8 des Arbeitsschutzgesetzes verpflichtet Arbeitgeber in dieser Lage, beim Gesundheitsschutz zusammenzuarbeiten.
- Die Berichte über die INZ. Die jährlichen Berichte und die Prüfung der Ersteinschätzung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss bis Ende 2028 erfassen bisher weder Wartezeiten noch Übergriffe. Die DGINA spricht sich für sektorenübergreifende Notfallregister aus. Ohne solche Daten wird schwer zu erkennen sein, ob Konflikte weniger werden oder sich nur verlagern. Voraussetzung ist eine Meldekultur, die Vorfälle überhaupt erfasst.
- Die ambulante Akutkapazität ab 2027. Die KBV veröffentlicht jährlich Evaluationsberichte zu den Terminservicestellen, und für die Bewertung der Ersteinschätzung sollen Fälle in Notaufnahmen, Notdienst- und Kooperationspraxen künftig gekennzeichnet werden. Aus beidem lässt sich ablesen, ob Akutfälle in die Notaufnahmen wandern.
Wie Finanzdruck und Gewaltrisiko zusammenhängen, steht in Das GKV-Sparpaket hat eine blinde Stelle. Die Notaufnahme ist der Ort, der offen bleibt, wenn alles andere geschlossen hat. Deshalb schauen wir genau hin, was dort ankommt, für die Menschen, die dort arbeiten, und für die, die dort Hilfe suchen.
Quellen
- Deutscher Bundestag: Breite Mehrheit für Reform der Notfallversorgung, Textarchiv, 15. Oktober 2026
- Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung, BT-Drucksache 21/6808, 1. Juli 2026
- Ausschuss für Gesundheit: Beschlussempfehlung und Bericht, BT-Drucksache 21/8629, 14. Oktober 2026
- Bundesministerium für Gesundheit: Bundestag beschließt Notfallreform, 15. Oktober 2026
- Bundesministerium für Gesundheit: Fragen und Antworten zur Reform der Notfallversorgung, Stand 15. Oktober 2026
- Deutsches Ärzteblatt: Bundestag beschließt Notfallreform im dritten Anlauf, 15. Oktober 2026
- Kassenärztliche Bundesvereinigung: KBV lehnt schärfere Terminmeldepflicht ab, PraxisNachrichten, 15. Oktober 2026
- GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vom 24. Juli 2026, BGBl. 2026 I Nr. 228
- Bundesregierung: Entwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes, BT-Drucksache 21/6130, Begründung zu den Finanzwirkungen
- Kassenärztliche Bundesvereinigung: Spargesetz im Überblick
- Kassenärztliche Bundesvereinigung: Kritischer Trend setzt sich fort, Arztzahlstatistik, März 2026
- Bosch Health Campus und IGES Institut: Studie Primärversorgung 2035+, Juli 2026
- DGINA: Fast jede zweite befragte Notaufnahme überlastet, Pressemitteilung, 24. September 2026
- DGINA: Ergebnisse der 3. Blitzumfrage zur Belastungssituation der Notaufnahmen, 23. September 2026
- Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin: Kinder- und Jugendmedizin zum Notfallreform-Gesetz, 17. Juli 2026
- Deutsche Krankenhausgesellschaft: Gewalt gegen Klinik-Beschäftigte trifft zuerst Frauen, 24. November 2025
- Deutsches Ärzteblatt: Gewalt gegen Ärztinnen und Ärzte, Leserbefragung, Januar 2026
- Bundesamt für Justiz: § 115 Strafgesetzbuch
- Bundesamt für Justiz: § 8 Arbeitsschutzgesetz
Stand der Einordnung: 18. Oktober 2026.