Wer wissen will, warum es in Arztpraxen zu Übergriffen kommt, findet bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zwei Antworten, und sie stehen auf zwei verschiedenen Seiten derselben Website.
Im Dossier „Gewalt in Praxen” heißt es, viele Befragte sähen einen Grund für die hohe Gewaltbereitschaft „in einem gestiegenen Anspruchsdenken von Patientinnen und Patienten”. Der stellvertretende Vorstandsvorsitzende Stephan Hofmeister wird mit dem Satz zitiert, der Ton in der Gesellschaft sei rauer geworden und die Praxen bildeten da als Spiegelbild keine Ausnahme.
Auf der Themenseite „Gewalt in Praxen vorbeugen” empfiehlt dieselbe Organisation dann, Pausen gestaffelt zu nehmen, um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, defekte Sitzmöglichkeiten zu ersetzen und Wartezeiten von sich aus anzusagen. Gegen Anspruchsdenken helfen solche Ratschläge nicht. Sie setzen an Bedingungen an, die eine Praxis selbst herstellt, und die sich mit Organisation verändern lassen.
Eine Institution in der Doppelbindung
Wir sagen, wie wir das lesen. Die KBV ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie nimmt die Rechte der Vertragsärztinnen und Vertragsärzte gegenüber den Krankenkassen wahr und wirkt an den Vereinbarungen auf Bundesebene mit. Sie muss ihre Mitglieder stützen, damit die Versorgung weiter funktioniert, und sie sitzt gleichzeitig dauerhaft mit denen am Tisch, die über Honorare und Budgets entscheiden.
Wer in dieser Lage ist, kann die Ursache schwer dort benennen, wo sie unbequem wird. Ein Ursachenbild, das beim gesellschaftlichen Ton und bei den Patientinnen und Patienten ansetzt, lässt sich vertreten, ohne eine laufende Verhandlung zu belasten. Wer dagegen Kapazität, Termine und Budgets als Ursache benennt, adressiert damit unmittelbar den eigenen Verhandlungspartner.
Die Forderung, die nichts kostet
Politisch fordert die KBV konsequenterweise vor allem eines: einen eigenen Straftatbestand. Sie begrüßt in ihrer Stellungnahme vom 8. Januar 2026 den Entwurf eines Paragrafen 116, der Praxisteams strafrechtlich mit Rettungskräften gleichstellen würde. Ihre Vertreterversammlung hatte bereits 2024 verlangt, die Niedergelassenen wörtlich in den Gesetzestext aufzunehmen.
Eine Strafnorm wirkt nach der Tat. Sie kostet den Staat nichts, sie kostet die Krankenkassen nichts, und sie verändert weder die Besetzung am Tresen noch die Wartezeit im Zimmer davor.
Was im selben Jahr beschlossen wurde
Am 10. Juli 2026 hat der Bundestag das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen, der Bundesrat ließ es am selben Tag passieren. Für die ambulante Versorgung bedeutet es unter anderem, dass die Hygienezuschläge ab Anfang 2027 entfallen und im hausärztlichen Bereich ein Fixkostendegressionsabschlag greift. Für die Krankenhäuser wird die Refinanzierung von Tarifsteigerungen von hundert auf fünfzig Prozent halbiert und das Pflegebudget gedeckelt. Was das für den Alltag bedeutet, haben wir im Beitrag zum Sparpaket und zum Druck auf die Hausarztpraxen beschrieben.
Damit verlaufen zwei Linien gleichzeitig: Der strafrechtliche Schutz der Praxisteams wird ausgeweitet, und die Mittel für die Versorgung, in der diese Teams arbeiten, werden begrenzt.
Wer einen Verhandlungsweg bekommen hat
Fair ist festzuhalten, dass die Pharmaindustrie bei diesem Gesetz nicht geschont wurde. Der Herstellerabschlag steigt um 8,5 Punkte auf 15,5 Prozent, der Impfstoffabschlag auf 9 Prozent, das Preismoratorium läuft bis Ende 2030, für patentgeschützte Arzneimittel kommen Rabattverträge. Wer behauptet, die Industrie zahle nichts, liegt falsch.
Der Unterschied liegt im Verfahren. Die Bundesregierung sagte per Protokollerklärung Ausnahmen vom zusätzlichen Herstellerabschlag bis zum 1. Januar 2027 zu. Eine interministerielle Fachgruppe soll bis Ende September 2026 weitere Ausnahmen erarbeiten. Im Pharma- und Medizintechnikdialog soll eine neu einzusetzende Kommission prüfen, wie zusätzliche Ausnahmen aufgenommen werden können. Dazu kommt die Prüfung von EU-Förderung und Standortförderung des Bundeswirtschaftsministeriums. Den Kliniken sagte die Protokollerklärung 550 Millionen Euro zu, dazu 640 bis 850 Millionen für die Jahre 2027 bis 2029 und den Verzicht auf die Pflegepersonalregelung 2.0.
Für die ambulanten Praxen steht in dieser Aufzählung nichts. Keine Kommission, keine Fachgruppe, keine Frist, zu der jemand nachbessert.
Das ist unsere Lesart der Prioritäten: Wo wirtschaftliche Interessen gut organisiert sind, entsteht ein Verhandlungsweg. Wo Praxen und Patientinnen und Patienten stehen, entsteht eine Strafnorm.
Warum wir das anders sagen können als die KBV
Wir sind keine Körperschaft. Wir vertreten keine Mitglieder, verhandeln keine Honorare und müssen mit niemandem im nächsten Quartal wieder an einem Tisch sitzen. Diese Kampagne ist Kommunikationsarbeit, die Gewalt durch Aufklärung verhindern will, und Aufklärung heißt hier, die Ursache dort zu benennen, wo sie liegt.
Das ist ausdrücklich kein Vorwurf an die KBV für ihre Präventionsarbeit. Sie stellt ihr Qualitätszirkel-Modul zu Bedrohung und Deeskalation kostenlos bereit, und ihre Themenseite benennt organisatorische Ursachen sehr wohl. Der Widerspruch liegt zwischen dem, was sie im Praxisalltag empfiehlt, und dem, was sie politisch als Ursache benennt.
Unsere Forderung dazu ist eine einzige: Die ambulante Versorgung braucht denselben Verhandlungsweg, den die Industrie im Juli bekommen hat. Solange über den Strafrahmen mit Terminen und Kommissionen verhandelt wird und über die Kapazität nicht, bleibt der Schutz von Praxisteams eine Ankündigung.
Wenn Sie in einer Praxis arbeiten und erlebt haben, wie sich Termindruck und Stimmung am Tresen zueinander verhalten, schreiben Sie uns.
Quellen
- Kassenärztliche Bundesvereinigung: Dossier „Gewalt in Praxen”, Aktualisierungsdatum 20. Januar 2026, mit den Ergebnissen der Online-Befragung vom Sommer 2024 und dem Zitat von Stephan Hofmeister.
- Kassenärztliche Bundesvereinigung: Themenseite „Gewalt in Praxen vorbeugen”, Aktualisierungsdatum 5. Mai 2026.
- Kassenärztliche Bundesvereinigung: Stellungnahme zum Referentenentwurf „Stärkung des strafrechtlichen Schutzes des Gemeinwesens” vom 8. Januar 2026.
- Deutsches Ärzteblatt: „GKV-Reform passiert Bundesrat, Entlastung für Kliniken und Pharma versprochen”, 10. Juli 2026, zu den Inhalten des Gesetzes und zu den Protokollerklärungen der Bundesregierung.
- Pharma Deutschland: „GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz im Bundestag beschlossen”, zu Herstellerabschlag, Impfstoffabschlag, Preismoratorium und zum Entschließungsantrag über weitere Ausnahmen. Abgerufen am 18. September 2026.