Ein Rollstuhl oder ein Hörgerät entscheidet für viele Menschen darüber, ob sie am Alltag teilnehmen können. 2025 zählten die gesetzlichen Krankenkassen rund 31,9 Millionen Versorgungen mit Hilfsmitteln, die Ausgaben lagen bei 12,1 Milliarden Euro (Mehrkostenbericht des GKV-Spitzenverbands).
Wir beobachten mit großer Sorge, was geschieht, wenn ein solcher Antrag hängt oder abgelehnt wird. Entschieden wird bei der Krankenkasse. Der Frust landet oft woanders: in der Praxis, die verordnet hat, oder im Sanitätshaus, das den Kostenvoranschlag geschickt hat. Ein abgelehnter Antrag ist keine Gewalt. Er kann aber Situationen erzeugen, in denen Konflikte wahrscheinlicher werden.
Was das Spargesetz bei Hilfsmitteln regelt
Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz enthält mehrere Regeln für Hilfsmittel. Die meisten wirken ab dem 1. Januar 2027.
- Zuzahlung. Erwachsene zahlen je Hilfsmittel weiter 10 Prozent, künftig aber mindestens 7,50 Euro und höchstens 15 Euro statt 5 und 10 Euro (§ 61 SGB V). Bei Verbrauchsartikeln wie Inkontinenzhilfen steigt die Obergrenze für den Monatsbedarf von 10 auf 15 Euro (§ 33 Abs. 8 SGB V). Nach dem Wortlaut gilt diese Grenze schon seit dem 30. Juli 2026. Mit der Notfallreform soll sie rückwirkend erst ab 2027 greifen. Kinder und Jugendliche zahlen nichts zu. Die jährliche Belastungsgrenze von 2 Prozent des Einkommens, für chronisch Kranke 1 Prozent, bleibt unverändert (§ 62 SGB V).
- Abschlag. In den Jahren 2027 und 2028 werden die vertraglich vereinbarten Preise um 3 Prozent gemindert (§ 127 Abs. 1b SGB V). Den Abschlag tragen die Leistungserbringer, etwa Sanitätshäuser und Hörakustiker, nicht die Versicherten. Die Bundesregierung rechnet mit Minderausgaben von jeweils rund 360 Millionen Euro (Gesetzentwurf, BT-Drs. 21/6130).
Das „untere Drittel“: was im Gesetz steht
Der neu gefasste § 36 SGB V regelt Festbeträge. Sie begrenzen die Leistungspflicht der Kasse für eine Gruppe vergleichbarer Hilfsmittel. Wer auf einer teureren Versorgung besteht, trägt den Mehrbetrag selbst. Ein Festbetrag „soll die obere Preislinie des unteren Drittels“ der ermittelten Preise nicht überschreiten. Daraus folgt nicht, dass die Kassen nur noch das billigste Drittel der Hilfsmittel bezahlen. Das Gesetz verlangt zugleich, „soweit wie möglich“ sicherzustellen, dass danach eine hinreichende Auswahl besteht. Die Festbeträge sind außerdem Ausgangspunkt der Preisverhandlungen, die Verträge dürfen in begründeten Fällen um bis zu 10 oder 15 Prozent abweichen (§ 127 Abs. 4 SGB V).
Festbeträge gibt es derzeit für vier Produktgruppen: Einlagen, Hörhilfen, ableitende Inkontinenzhilfen und Hilfsmittel zur Kompressionstherapie (GKV-Spitzenverband). Für Rollstühle und Orthesen gibt es keine. Der GKV-Spitzenverband soll weitere geeignete Hilfsmittel bestimmen, zuerst braucht er eine vom Ministerium genehmigte Verfahrensordnung. Die Bundesregierung erwartet Einsparungen ab 2029, geschätzt rund 500 Millionen Euro im Jahr.
Wo heute schon dazugezahlt wird, zeigt der jährliche Mehrkostenbericht. 2025 blieben 78 Prozent aller Versorgungen ohne Mehrkosten. Bei Hörgeräten zahlten Versicherte in 43 Prozent der Fälle dazu, im Schnitt 1.657 Euro. Auf Hörhilfen entfielen fast zwei Drittel aller Mehrkosten von 1,13 Milliarden Euro. Bei Rollstühlen und anderen Kranken- und Behindertenfahrzeugen lag der Anteil unter einem Prozent. Warum Mehrkosten entstehen, lässt sich aus den Daten nach Angaben des Verbands nicht ablesen.
Ausschreibungen: beschlossen, noch nicht in Kraft
Mit der Notfallreform hat der Bundestag am 15. Oktober 2026 weitere Änderungen beschlossen (Beschlussempfehlung, BT-Drs. 21/8629). Krankenkassen sollen Hilfsmittelverträge wieder ausschreiben dürfen, was 2019 abgeschafft worden war. Für individuell angefertigte Hilfsmittel, Versorgungen mit viel persönlicher Dienstleistung und Dauerversorgungen, bei denen ein Anbieterwechsel belastet, gelten Ausschreibungen „in der Regel“ als nicht zweckmäßig. Der Preis darf nicht das einzige Zuschlagskriterium sein, und auch hier muss eine hinreichende Auswahl ohne Mehrkosten bestehen. Den Abschlag von 3 Prozent zieht künftig die Kasse pauschal von jeder Hilfsmittelrechnung ab, die 2027 oder 2028 eingeht.
Die BAG Selbsthilfe, Dachverband von 121 Bundesverbänden chronisch kranker und behinderter Menschen, lehnt die Ausschreibungen ab. Sie befürchtet, dass Versicherte für eine passende Versorgung auf Produkte mit Aufzahlung ausweichen müssen, weil nur wenige das Risiko einer Klage auf sich nähmen (Stellungnahme vom 6. Oktober 2026). Der Bundesrat berät voraussichtlich am 20. November. Zustimmen muss er nicht.
Wo es heute schon hakt
Die Medizinischen Dienste haben 2025 in 235.692 Fällen begutachtet, ob ein beantragtes Hilfsmittel nötig ist. In 26,8 Prozent sahen sie die Voraussetzungen nicht erfüllt, in weiteren 23,8 Prozent nur eingeschränkt. Die größte Gruppe waren Kranken- und Behindertenfahrzeuge, zu denen Rollstühle gehören, mit 29.935 Gutachten (Bericht der Medizinischen Dienste). Ein Gutachten ist noch keine Entscheidung der Kasse. Gemessen an 31,9 Millionen Versorgungen wird nur ein kleiner Teil begutachtet.
Beim Bundesamt für Soziale Sicherung erreichten die Eingaben zur Krankenversicherung 2025 mit 4.770 einen neuen Höchststand, 29 Prozent mehr als im Vorjahr. In 23 Prozent stellte es Fehler der Kassen fest. Zu Hilfsmitteln erreichen das Amt regelmäßig Eingaben, in denen es um eine wohnortnahe und zeitgerechte Versorgung geht. Verweigern Anbieter während eines Schiedsverfahrens die Versorgung, müssen Versicherte die Kosten zunächst selbst vorstrecken (BAS-Report 2025).
Für die Dauer gibt es Fristen. Nach § 13 Abs. 3a SGB V entscheidet die Kasse innerhalb von drei Wochen, mit Gutachten innerhalb von fünf. Kann sie das nicht, muss sie es rechtzeitig mit Gründen mitteilen. Teilt sie keinen hinreichenden Grund mit, gilt die Leistung nach Fristablauf als genehmigt. Für Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, zu denen Hilfsmittel zählen können, gelten die Regeln des SGB IX mit einer Frist von zwei Monaten (§ 18 SGB IX). Welche Frist im Einzelfall gilt, ist eine Rechtsfrage. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.
Wo sich der Frust entlädt
Wer auf einen Rollstuhl wartet, wartet auf Bewegungsfreiheit. Über den Antrag entscheiden weder die Ärztin oder der Arzt noch das Team im Sanitätshaus. Sie sind aber oft die Einzigen, die Betroffene persönlich erreichen. In einer Online-Befragung der KBV von 2024 hatten 80 Prozent der rund 7.600 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Praxen im Jahr zuvor verbale Gewalt erlebt. Viele Praxen beschreiben Patientinnen und Patienten als frustriert, etwa wenn Termine fehlen oder nicht alles verordnet wird. Den raueren Ton erleben viele auch am Telefon. Eine eigene Erhebung zu Hilfsmitteln oder zu Sanitätshäusern haben wir nicht gefunden. Wie solche Konflikte Praxisteams treffen, beschreibt Medizinische Fachangestellte im Zielkonflikt.
Daraus folgt nicht, dass Menschen, die auf ein Hilfsmittel warten, gefährlich sind. Kein Übergriff wird durch einen Bescheid entschuldigt. Aber die Wahrscheinlichkeit von Konflikten hängt an Bedingungen: an der Dauer eines Verfahrens und daran, ob jemand erklärt, was als Nächstes passiert.
Für Menschen mit Behinderung kommt etwas hinzu. Bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes gingen 2025 erstmals mehr als 3.000 Anfragen wegen einer Behinderung oder chronischen Krankheit ein. Über alle Merkmale hinweg stiegen die Anfragen im Bereich Gesundheit und Pflege um fast 25 Prozent. Was Barrierefreiheit bei Bescheiden und Gesprächen bedeutet, beschreibt unser Beitrag zum Behindertengleichstellungsgesetz. Wer sich herabgesetzt fühlt, findet mögliche Schritte unter Ich wurde respektlos oder diskriminierend behandelt.
Was jetzt entschieden wird
Wir bewerten die Gesetze nicht. Wir beobachten, was in den kommenden Monaten entschieden wird.
- Bundesrat am 20. November. Danach steht fest, ob Ausschreibungen wieder möglich werden und wie der Abschlag abgezogen wird. Der GKV-Spitzenverband und die Verbände der Leistungserbringer müssen dann gemeinsam Empfehlungen geben, wann eine Ausschreibung zweckmäßig ist.
- Die Verfahrensordnung für Festbeträge bis zum 1. Januar 2027. Danach legt der GKV-Spitzenverband fest, für welche weiteren Hilfsmittel Festbeträge kommen. Ob Versicherte häufiger dazuzahlen, wird der Mehrkostenbericht zeigen, der jedes Jahr bis zum 30. Juni erscheint.
- Der Entwurf des Hilfsmittelgesetzes. Das Ministerium hat im Juli 2026 ein Hilfsmittelmodernisierungs- und Bürokratieabbaugesetz angekündigt. Laut Bericht der Bundesregierung soll es Hilfsmittelverträge vereinfachen und eine bundesweite Schiedsstelle schaffen. Die Maßnahmenliste des Ministeriums nennt eine Genehmigungsfreiheit für günstige Hilfsmittel bis 200 Euro. Ein Referentenentwurf lag nach Angaben des Bundesverbands MVZ am 14. Oktober noch nicht vor. Mehr dazu steht in Bürokratie frisst Behandlungszeit. Offen bleibt, wie lange Anträge heute dauern. Die Kassen melden dem GKV-Spitzenverband jährlich, wie oft sie Fristen nicht einhalten. Eine veröffentlichte Auswertung haben wir nicht gefunden.
Wir schauen weiter hin, wie lange Menschen auf ihr Hilfsmittel warten und was das für die bedeutet, die ihnen in Praxis und Sanitätshaus gegenüberstehen.
Quellen
- Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 228: GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vom 24. Juli 2026, Regelungstext
- Bundesregierung: Entwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes, BT-Drucksache 21/6130 vom 26. Mai 2026
- Ausschuss für Gesundheit: Beschlussempfehlung und Bericht zur Notfallreform, BT-Drucksache 21/8629 vom 14. Oktober 2026
- Deutscher Bundestag: Notfallreform beschlossen, Textarchiv, 15. Oktober 2026
- Deutsches Ärzteblatt: Bundestag beschließt Notfallreform im dritten Anlauf, 15. Oktober 2026
- KBV PraxisNachrichten: Bundestag beschließt Notfallreform und Änderungen am Spargesetz, 15. Oktober 2026
- § 13 SGB V: Kostenerstattung
- § 33 SGB V: Hilfsmittel
- § 36 SGB V: Festbeträge für Hilfsmittel
- § 62 SGB V: Belastungsgrenze
- § 127 SGB V: Verträge über Hilfsmittel
- § 18 SGB IX: Erstattung selbstbeschaffter Leistungen
- GKV-Spitzenverband: Achter Bericht über die Entwicklung der Mehrkosten bei Versorgungen mit Hilfsmitteln, Stand 30. Juni 2026
- GKV-Spitzenverband: Festbeträge für Hilfsmittel
- Medizinischer Dienst Bund: Bericht über die Tätigkeit und Personalausstattung der Medizinischen Dienste 2024 bis 2025
- Bundesamt für Soziale Sicherung: BAS-Report 2025, PDF-Fassung, 21. August 2026
- BAG Selbsthilfe: Stellungnahme zu den Änderungsanträgen zur Notfallreform, Ausschussdrucksache 21(14)108(22), 6. Oktober 2026
- Kassenärztliche Bundesvereinigung: Befragungsergebnisse Gewalt in Praxen, 13. September 2024
- Antidiskriminierungsstelle des Bundes: Jahresbericht 2025, Meldung vom 2. Juni 2026
- Bundesregierung: Bericht über Maßnahmen für Bürokratierückbau, Entlastungskabinett am 15. Juli 2026
- Bundesministerium für Gesundheit: Schwerpunktmaßnahmen zum Bürokratieabbau, Juli 2026
- Bundesverband MVZ: Reformsymphonie des BMG mit Tendenz zur Kakophonie, 14. Oktober 2026
Stand der Einordnung: 19. Oktober 2026.