Über das Gesundheitssparpaket wird in Milliarden gestritten. Über eine andere Knappheit wird kaum gesprochen: die Zeit, die Ärztinnen und Ärzte, Pflegekräfte und Praxisteams nicht mit Menschen verbringen, sondern mit Formularen, Nachweisen und Prüfanfragen.
Wir beobachten das mit großer Sorge. Nicht, weil Dokumentation überflüssig wäre, sondern weil die Stunden, die Bürokratie bindet, genau dort fehlen, wo Konflikte entstehen oder verhindert werden: am Tresen, im Gespräch, bei der Erklärung.
Wie viel Zeit Bürokratie bindet
In einer Blitzumfrage des Deutschen Krankenhausinstituts im Auftrag der Deutschen Krankenhausgesellschaft schätzten im September 2025 400 Krankenhäuser: Eine ärztliche Vollkraft verbringt im Schnitt drei Stunden pro Arbeitstag mit Dokumentation und Nachweispflichten, eine Pflegekraft 2,8 Stunden. Bezogen auf einen Achtstundentag sind das 37,5 und 35 Prozent der Arbeitszeit. 88 Prozent der Häuser gaben an, dass der Aufwand in den vergangenen zwölf Monaten gestiegen ist.
Der MB-Monitor 2024 des Marburger Bundes, eine Befragung von 9.649 angestellten Ärztinnen und Ärzten, kommt auf einen ähnlichen Wert: Der tägliche Aufwand für Verwaltung und Organisation lag im Mittel bei 2,8 Stunden. Knapp ein Drittel nannte vier Stunden oder mehr.
Für die Praxen nennt die Kassenärztliche Bundesvereinigung rund 61 Arbeitstage im Jahr, die Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten im Schnitt mit Verwaltungsarbeit verbringen. In einer Befragung des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung für die KBV im Herbst 2023 mit über 30.000 Praxisinhaberinnen und Praxisinhabern fühlten sich 93 Prozent durch administrative Aufgaben überlastet. Rund 85 Prozent der befragten Haus- und Fachärzte beklagten, für die Behandlung stehe ihnen zu wenig Zeit zur Verfügung.
Eine Einschränkung gehört dazu: Diese Zahlen stammen von Interessenvertretungen der Ärzteschaft und der Krankenhäuser und beruhen auf Schätzungen und Selbstauskünften. Eine unabhängige, aktuelle Messung für das gesamte Gesundheitswesen haben wir nicht gefunden. Die Richtung ist aber in allen Quellen dieselbe.
Warum Zeit ein Schutzfaktor ist
An der Befragung der KBV zu Gewalt in Praxen im Spätsommer 2024 beteiligten sich 7.580 Personen aus Praxen, darunter 41 Prozent Medizinische Fachangestellte. 80 Prozent hatten im Vorjahr verbale Gewalt erlebt. Als häufige Anlässe nannten sie zeitnahe Termine, Rezepte und bestimmte Untersuchungen, die eingefordert werden. Die Umfrage des Deutschen Ärzteblatts vom Januar 2026 verortet Übergriffe im ambulanten Bereich vor allem an Anmeldung und Wartebereich. In der DKI-Umfrage für die Deutsche Krankenhausgesellschaft vom November 2025 nannten 41 Prozent der Krankenhäuser lange Wartezeiten in der Notaufnahme als Grund für Übergriffe.
Alle drei Befunde zeigen auf denselben Moment: Ein Mensch wartet, braucht etwas und versteht nicht, warum es gerade nicht geht. Ob daraus ein Gespräch wird oder eine Eskalation, kann daran hängen, ob jemand die Zeit hat, zu erklären. Wie Warten ohne Information in Aggression kippt, beschreibt Wartezeiten und Aggression. Dass unter Zeitdruck zuerst Gespräche, Aufklärung und Zuwendung wegfallen, zeigen die Studien in Das GKV-Sparpaket hat eine blinde Stelle.
Bürokratie wirkt dabei wie Personalmangel, ohne dass eine Stelle unbesetzt ist. Das DKI rechnet vor, dass in den Krankenhäusern rein rechnerisch rund 66.300 ärztliche und rund 137.000 pflegerische Vollkräfte ausschließlich mit Dokumentation befasst sind. Eine Stunde weniger Dokumentation pro Tag entspräche nach derselben Rechnung rund 22.000 Ärztinnen und Ärzten und fast 49.000 Pflegekräften zusätzlich am Patienten. Als besonders aufwendig nennen die Häuser unter anderem Anfragen des Medizinischen Dienstes, Qualitätsnachweise und Mehrfacherfassungen, weil Schnittstellen fehlen.
Wir behaupten nicht, dass weniger Bürokratie automatisch zu weniger Übergriffen führt. Eine Studie, die das zeigt, kennen wir nicht. Belegt ist etwas anderes: Wartezeiten und nicht sofort erfüllte Anliegen gehören zu den benannten Auslösern von Konflikten, und die Zeit, sie zu erklären, ist genau die Ressource, die Bürokratie bindet. Zeit am Menschen schützt beide Seiten. Patientinnen und Patienten bekommen eine Antwort, das Personal bekommt einen Puffer.
Neue Pflichten, neue Gespräche am Tresen
Attest ab dem ersten Tag. Der Koalitionsausschuss hat am 2. Juli 2026 angekündigt, dass eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung künftig ab dem ersten Krankheitstag verpflichtend sein und die telefonische Krankschreibung entfallen soll. Was das am Tresen bedeutet, haben wir in Attest ab dem ersten Tag eingeordnet. Zur Größenordnung: Nach den Vorschlägen der KBV vom Juni 2026 werden jährlich rund 116 Millionen AU-Bescheinigungen ausgestellt, etwa 35 Prozent der Fälle dauern ein bis drei Tage. Die KBV empfiehlt eine Karenzzeit von drei bis fünf Tagen ohne Bescheinigung. Allein der Wegfall bei Erkrankungen unter vier Tagen spare nach ihrer Rechnung rund 1,4 Millionen Arbeitsstunden im Jahr. Der Plan der Koalition sieht eine Bescheinigung ab dem ersten Tag vor.
Teilarbeitsunfähigkeit ab 1. Januar 2028. Nach dem neuen § 44c SGB V kann die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt bei absehbar mehr als vier Wochen Arbeitsunfähigkeit mit Einwilligung der Patientin oder des Patienten eine Teilarbeitsunfähigkeit von 25, 50 oder 75 Prozent feststellen. Der Arbeitgeber muss zustimmen. Für die Praxis entsteht damit ein neues Gespräch mit neuer Abwägung. Die KBV führt die Regelung in ihrer Übersicht zum Spargesetz unter „Mehr Aufwand und höheres Regressrisiko durch neue Regelungen“. Der gesetzliche Evaluationsauftrag umfasst bis 2029 unter anderem die Folgen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, für Krankengeld und Kassenfinanzen. Der Aufwand in den Praxen gehört nicht ausdrücklich dazu.
Zweitmeinung als Voraussetzung für die Vergütung. Nach dem neu gefassten § 27b Abs. 3 SGB V entfällt bei bestimmten planbaren Eingriffen der Vergütungsanspruch, wenn vor dem Eingriff kein Nachweis über eine eingeholte Zweitmeinung vorliegt. Welche Eingriffe das sind, legt der Gemeinsame Bundesausschuss fest, erstmals bis zum 31. März 2027. Über den medizinischen Nutzen einer Zweitmeinung urteilen wir nicht. Uns geht es um den Moment, in dem jemand einen Operationstermin erwartet und erfährt, dass zuerst ein Nachweis fehlt. Erklärt wird diese Hürde dort, wo der Termin vergeben wird.
Jede dieser Regelungen verfolgt ein eigenes Ziel. Zusammen können sie die Zahl der Situationen erhöhen, in denen am Tresen ein Papier fehlt, erklärt oder verweigert werden muss. Und das in einer Zeit, in der im ambulanten Bereich nach Berechnung der KBV allein 2027 rund drei Milliarden Euro eingespart werden sollen. Was dieser Spardruck in Hausarztpraxen bedeutet, steht in Wenn das Maß voll ist.
Was sich bewegt und was offen ist
Das Bundesgesundheitsministerium hat am 7. Juli 2026 zu einem Spitzengespräch zum Bürokratieabbau mit zehn Verbänden und Institutionen eingeladen und ein Hilfsmittelmodernisierungs- und Bürokratieabbaugesetz angekündigt. Die KBV sieht drei ihrer 23 Vorschläge aufgegriffen und nennt die Maßnahmen „richtig und längst überfällig“, aber nicht ausreichend. Alle ihre Vorschläge zusammen würden nach eigener Rechnung rund acht Arbeitstage pro Praxis und rund 400 Millionen Euro Bürokratielast im Jahr einsparen.
Einen Gesetzentwurf gibt es noch nicht. Im Juni 2026 teilte die Bundesregierung mit, das Ministerium erarbeite derzeit einen Referentenentwurf. Nach Darstellung des Bundesverbands MVZ war er am 14. Oktober 2026 noch nicht veröffentlicht. Viele der angekündigten Entlastungen beträfen zunächst Kassen, Schiedsstellen und Selbstverwaltung, nicht unmittelbar die Praxen. Das Spargesetz dagegen ist seit dem 30. Juli 2026 in Kraft, die meisten Kürzungen greifen ab Januar 2027.
Unsere Sorge gilt der Reihenfolge. Die Kürzungen greifen ab Januar 2027, wann die angekündigte Entlastung kommt, ist offen. Bis dahin fehlt die Zeit, die Bürokratie und Mehrfacherfassungen binden, weiter bei den Patientinnen und Patienten. Die Rechnungen von DKI und KBV zeigen, wie viel davon auch ohne zusätzliche Stellen frei würde.
Worauf wir achten
Wir bewerten keine Gesetze. Drei Stellen werden zeigen, ob Zeit an die Menschen zurückkommt.
- Wo neuer Aufwand anfällt. Bei neuen Bundesregeln prüft der Nationale Normenkontrollrat die Darstellung des Erfüllungsaufwands. Er umfasst laut Normenkontrollratsgesetz „den gesamten messbaren Zeitaufwand und die Kosten“, die durch die Befolgung einer Vorschrift entstehen. Wie viele zusätzliche Kontakte an Anmeldung und Telefon entstehen und wer sie führt, weist diese Darstellung bisher nicht eigens aus.
- Das angekündigte Bürokratieabbaugesetz. DKI und KBV nennen Mehrfacherfassungen und Anfragen nach Daten, die der anfragenden Stelle bereits vorliegen, ausdrücklich als Entlastungsmöglichkeit. Ob der Entwurf Praxen und Kliniken an diesen Stellen entlastet, zeigt sich, wenn er vorliegt.
- Die Evaluation der neuen Pflichten. Sie erfasst bei der Teilarbeitsunfähigkeit bisher die Folgen für Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Krankengeld und Kassenfinanzen. Was am Tresen passiert, also Aufwand, Wartezeiten und Vorfälle an der Anmeldung, gehört nicht dazu.
Bürokratieabbau klingt nach Verwaltungsreform. Für die Menschen am Tresen und im Wartezimmer kann er Teil der Gewaltprävention sein: Jede Stunde, die nicht in ein Formular fließt, kann in eine Erklärung fließen. Sätze, die in wenigen Sekunden erklären, was gerade nicht geht, haben wir in Schwierige Momente am Tresen gesammelt.
Quellen
- Deutsches Krankenhausinstitut: Bürokratiebelastung im Krankenhaus, Blitzumfrage September 2025
- Marburger Bund: MB-Monitor 2024, Gesamtauswertung
- Kassenärztliche Bundesvereinigung: Vorschläge zum Bürokratieabbau in der ambulanten Versorgung, Juni 2026
- Kassenärztliche Bundesvereinigung: Befragungsergebnisse Gewalt in Praxen, 13. September 2024
- Bundesärztekammer: Umfrage zu Gewalt gegen Ärztinnen und Ärzte, Januar 2026
- Deutsche Krankenhausgesellschaft: Gewalt gegen Klinik-Beschäftigte trifft zuerst Frauen, 24. November 2025
- ZDFheute: Koalitionsausschuss zu Krankschreibung und Attest, 2. Juli 2026
- Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 228: GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, mit § 44c SGB V
- § 27b SGB V, Zweitmeinung
- Kassenärztliche Bundesvereinigung: GKV-Spargesetz, Auswirkungen auf die ambulante Versorgung
- Bundesministerium für Gesundheit: Spitzengespräch zum Bürokratieabbau, 7. Juli 2026
- Kassenärztliche Bundesvereinigung: KBV unterstützt Maßnahmen des BMG zum Bürokratieabbau, 20. August 2026
- Deutscher Bundestag: Antwort der Bundesregierung, Drucksache 21/6583, 19. Juni 2026
- Bundesverband MVZ: Reformsymphonie des BMG mit Tendenz zur Kakophonie, 14. Oktober 2026
- Gesetz zur Einsetzung eines Nationalen Normenkontrollrates, § 1
- Gesetz zur Einsetzung eines Nationalen Normenkontrollrates, § 2
Stand der Einordnung: 18. Oktober 2026.