Wer nicht versteht, was mit ihm geschieht, verliert Kontrolle. Im Gesundheitswesen ist das kein Randthema, sondern Alltag: Menschen mit Hörbehinderung, Sehbehinderung oder kognitiven Einschränkungen treffen auf ein System, das in hohem Tempo und in Fachsprache kommuniziert. Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) setzt hier einen rechtlichen Rahmen, und es lohnt sich, ihn zu kennen. Denn barrierefreie Kommunikation ist nicht nur eine Frage der Teilhabe, sondern auch der Deeskalation.

Was das BGG regelt, und für wen es gilt

Das Behindertengleichstellungsgesetz ist seit 2002 in Kraft und wurde 2016 grundlegend überarbeitet. Sein Ziel: Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen beseitigen und verhindern, ihre gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft gewährleisten. Ein zentraler Baustein dafür ist Barrierefreiheit, und zwar ausdrücklich nicht nur bei Gebäuden, sondern auch bei Information und Kommunikation.

Wichtig für die Einordnung: Das BGG verpflichtet unmittelbar die Träger öffentlicher Gewalt des Bundes, also etwa Bundesbehörden und Sozialversicherungsträger. Für Landesbehörden gelten die Gleichstellungsgesetze der Länder, die dem BGG weitgehend folgen. Private Arztpraxen und Kliniken in privater Trägerschaft sind vom BGG nicht direkt erfasst. Trotzdem wirkt das Gesetz weit über seinen unmittelbaren Anwendungsbereich hinaus: Es setzt Standards, an denen sich Sozialgesetzbücher, Rechtsprechung und zunehmend auch die Erwartungen von Patientinnen und Patienten orientieren. Die UN-Behindertenrechtskonvention, die Deutschland 2009 ratifiziert hat, verpflichtet den Staat zudem, Barrierefreiheit im Gesundheitswesen insgesamt voranzubringen.

Hinzu kommt das Sozialrecht: Hörbehinderte Menschen haben nach dem Sozialgesetzbuch das Recht, bei der Ausführung von Sozialleistungen, dazu zählt die ärztliche Behandlung, Gebärdensprache zu verwenden. Die Kosten für Gebärdensprachdolmetscherinnen und Gebärdensprachdolmetscher trägt in diesem Fall der zuständige Leistungsträger, in der Regel die Krankenkasse. Das ist kein Kulanzangebot, sondern ein Anspruch.

Welche Kommunikationsrechte das Gesetz konkret benennt

Das BGG übersetzt den abstrakten Begriff Barrierefreiheit in konkrete Instrumente. Für die Kommunikation sind vor allem diese Regelungen relevant:

  • Anerkennung der Deutschen Gebärdensprache: Das BGG erkennt die Deutsche Gebärdensprache als eigenständige Sprache an. Hörbehinderte Menschen haben gegenüber Bundesbehörden das Recht, in Gebärdensprache oder mit anderen Kommunikationshilfen zu kommunizieren.
  • Kommunikationshilfenverordnung: Sie regelt, welche Hilfen infrage kommen, von Gebärdensprachdolmetscherinnen und Gebärdensprachdolmetscher über Schriftdolmetscherinnen und Schriftdolmetscher bis zu Kommunikationsassistenzen, und wer die Kosten trägt.
  • Zugängliche Dokumente: Blinde und sehbehinderte Menschen können verlangen, dass Bescheide und Vordrucke in einer für sie wahrnehmbaren Form zugänglich gemacht werden, etwa in Brailleschrift oder Großdruck.
  • Verständlichkeit und Leichte Sprache: Träger öffentlicher Gewalt sollen Informationen vermehrt in Leichter Sprache bereitstellen und mit Menschen mit geistigen oder seelischen Behinderungen in einfacher, verständlicher Weise kommunizieren.
  • Digitale Barrierefreiheit: Websites und Apps öffentlicher Stellen müssen barrierefrei gestaltet sein; die technischen Anforderungen regelt die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung. Seit Juni 2025 verpflichtet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz zudem viele private Anbieter digitaler Dienstleistungen.

Für Kliniken und Praxen ist diese Liste eine brauchbare Landkarte, auch dort, wo keine unmittelbare Rechtspflicht besteht. Sie zeigt, was der Gesetzgeber unter gelingender Kommunikation versteht: wahrnehmbar, verständlich, in der Sprache und Form, die das Gegenüber tatsächlich erreicht.

Warum Kommunikationsbarrieren Konflikte begünstigen

Was hat das mit Gewalt im Gesundheitswesen zu tun? Mehr, als es auf den ersten Blick scheint. Eskalationen entstehen selten aus dem Nichts. Häufig stehen am Anfang Missverständnisse, Wartezeiten ohne Erklärung, Anweisungen, die nicht ankommen. Wer eine Aufklärung nicht versteht, eine Anweisung nicht hört oder ein Formular nicht lesen kann, erlebt die Situation als Kontrollverlust. Angst und Ohnmacht können in Abwehr umschlagen, verbal, manchmal körperlich. Das Personal erlebt dann eine Aggression, deren eigentliche Ursache eine Barriere war.

Die Barriere wirkt aber auch in die andere Richtung. Menschen mit Behinderungen sind im Gesundheitswesen verletzlicher: Wer sich nicht äußern kann, kann Schmerzen, Ablehnung oder Grenzüberschreitungen schlechter mitteilen. Fixierungen, Zwangsmaßnahmen oder schlicht übergangene Einwilligungen treffen Menschen mit Kommunikationseinschränkungen überproportional, nicht, weil einzelne Berufsgruppen böswillig handeln, sondern weil unter Zeitdruck der Weg des geringsten Widerstands oft der ist, der über den Kopf der Patientinnen und Patienten hinweg führt.

Eine Behandlung, die nicht verstanden wurde, ist keine Einwilligung, sie ist ein Risiko für beide Seiten.

Der Gegner ist auch hier nicht eine Gruppe. Es sind Strukturen, die Verständigung zur Privatsache machen: fehlende Dolmetscherbudgets, fehlende Zeit, fehlende Standards. Das BGG benennt diese Strukturen und macht Barrierefreiheit zur Systemaufgabe statt zur individuellen Anstrengung.

Was Kliniken und Praxen praktisch tun können

Barrierefreie Kommunikation beginnt nicht mit großen Investitionen, sondern mit Organisation. Einrichtungen, die das Thema ernst nehmen, klären zunächst die Zuständigkeit: Wer weiß im Haus, wie kurzfristig Gebärdensprachdolmetscherinnen und Gebärdensprachdolmetscher zu erreichen sind und wer die Kosten trägt? Wer prüft Aufklärungsbögen auf Verständlichkeit? Solche Fragen lassen sich einmal beantworten und dann in Standards gießen, statt sie in jeder Schicht neu zu improvisieren.

Bewährt haben sich mehrstufige Ansätze: schriftliche Informationen zusätzlich in Leichter Sprache anbieten, Piktogramme für Wege und Abläufe nutzen, bei der Terminvergabe nach Kommunikationsbedarfen fragen, ausreichend Zeit für Gespräche mit erhöhtem Verständigungsaufwand einplanen. Auch die digitale Seite gehört dazu: Eine Website, die mit Screenreadern funktioniert, und Formulare, die ohne fremde Hilfe ausfüllbar sind, entlasten am Ende auch das Personal am Empfang.

Ebenso wichtig ist die Haltung im Team. Barrierefreie Kommunikation heißt nicht, langsamer und lauter zu sprechen. Sie heißt, das Gegenüber zu fragen, welche Form der Verständigung funktioniert, und diese Antwort ernst zu nehmen. Fortbildungen zu Deeskalation gewinnen deutlich an Wirkung, wenn sie Kommunikationsbarrieren als eigenen Eskalationsfaktor behandeln.

Verständigung als Schutzfaktor

Das Behindertengleichstellungsgesetz ist auf den ersten Blick ein Verwaltungsgesetz. Auf den zweiten Blick formuliert es einen Anspruch, der weit ins Gesundheitswesen hineinreicht: Niemand soll von Information und Entscheidung ausgeschlossen sein, weil die Kommunikation nicht zu ihm passt. Für die Kampagne #GesundheitOhneGewalt ist das ein zentraler Baustein. Denn wo Menschen verstehen, was geschieht, sinkt die Wahrscheinlichkeit, dass Angst in Aggression umschlägt, und wo Menschen sich äußern können, wird Machtmissbrauch schneller sichtbar. Barrierefreie Kommunikation schützt beide Seiten: die Patientinnen und Patienten vor Entmündigung, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor vermeidbaren Konflikten. Sie ist damit weniger eine Pflichtübung als ein Stück praktischer Gewaltprävention.