Am 2. Juli 2026 hat der Koalitionsausschuss angekündigt, was für Millionen Beschäftigte den Umgang mit Krankheit verändern soll: Wer arbeitsunfähig ist, soll künftig bereits ab dem ersten Krankheitstag eine ärztliche Bescheinigung vorlegen, nicht wie bisher ab dem vierten. Die seit Ende 2023 mögliche telefonische Krankschreibung soll entfallen. Falsche Bescheinigungen sollen härter geahndet werden.
Bundeskanzler Friedrich Merz begründete das mit der Wirtschaftslage. „Wir können uns diesen Wettbewerbsnachteil durch lange Abwesenheiten in den Unternehmen nicht mehr leisten“, sagte er. Auf die Kritik hin stellte er klar: „Sie müssen nicht am ersten Tag in die Arztpraxis.“ Vorgelegt werden muss die Bescheinigung dann trotzdem, und ausgestellt wird sie in einer Praxis.
Genau an dieser Stelle beginnt für uns die Sicherheitsfrage. Denn der Ort, an dem diese Bescheinigung erbeten, verweigert, verschoben oder erklärt wird, ist die Anmeldung. Und die Anmeldung ist nach den vorliegenden Befragungsdaten einer der beiden Orte, an denen Gewalt im Gesundheitswesen am häufigsten stattfindet.
Was die Zahlen über den Tresen sagen
Eine Umfrage des Deutschen Ärzteblatts vom Januar 2026 mit 1.619 Teilnehmenden ergab, dass zwei Drittel der Befragten Gewalt im beruflichen Zusammenhang erlebt haben. 56 Prozent gaben an, dass diese Gewalt zunimmt. Verbale Übergriffe wurden von 89 Prozent berichtet, körperliche von 47 Prozent. Als Brennpunkte werden im ambulanten Bereich Anmeldung und Wartebereich benannt, im stationären Bereich die Notaufnahmen.
Das ist keine Randnotiz, sondern eine präzise Ortsangabe. Übergriffe entstehen selten in der Untersuchungssituation. Sie entstehen dort, wo über Zugang entschieden wird: Wer bekommt heute noch einen Termin, wer nicht, wer bekommt ein Papier, wer nicht. Diese Entscheidung trifft in den meisten Praxen eine medizinische Fachangestellte, oft allein, oft im Stehen, oft vor einem vollen Wartezimmer. Wir haben diesen Zielkonflikt an anderer Stelle beschrieben, in Medizinische Fachangestellte im Zielkonflikt und in Gewalt in der Hausarztpraxis.
Warum die Attestpflicht das Konfliktvolumen erhöht
Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband lehnt die Pläne ab. Die Bundesvorsitzenden Nicola Buhlinger-Göpfarth und Markus Blumenthal-Beier nannten die Beschlüsse „eine absolute Katastrophe“. Der Verband warnte vor einer „riesigen Bürokratiewelle“, die auf die hausärztliche Versorgung zurolle, und vor längeren Wartezeiten für die Patientinnen und Patienten, die dringend medizinische Hilfe brauchen. Der Begründung widersprach der Verband ausdrücklich: Studien zeigten, dass die telefonische Krankschreibung nicht zu höheren Ausfallzeiten geführt habe, der Anstieg gemeldeter Fälle gehe eher auf die seit 2022 vollständig elektronische Meldung zurück.
Für die Frage der Sicherheit in der Versorgung sind daraus drei Mechanismen ableitbar. Keiner davon ist eine Prognose über einzelne Menschen. Alle drei sind Veränderungen an der Struktur, in der Konflikte entstehen.
Erstens: mehr Kontakte um denselben Kanal. Jeder leichte Infekt, der bisher ohne Praxiskontakt oder telefonisch geregelt wurde, konkurriert künftig um dieselben Termine wie die akute Bauchschmerzabklärung. Warteschlangen entstehen nicht durch Bosheit, sondern durch Gleichzeitigkeit. Den belegten Zusammenhang zwischen Wartedauer und Aggression haben wir in Wartezeiten und Aggression zusammengetragen.
Zweitens: ein Rollenwechsel, den niemand bestellt hat. Wer krankgeschrieben werden muss, damit der Arbeitgeber zufrieden ist, kommt nicht primär mit einem Behandlungsanliegen, sondern mit einem Nachweisanliegen. Die Praxis wird damit zur Kontrollinstanz in einem Konflikt, der zwischen Beschäftigten und Betrieb ausgetragen wird. Wenn das Papier nicht sofort kommt, richtet sich der Ärger über diesen Konflikt an die Person am Tresen. Das ist der klassische Aufbau einer Verschiebung: Der Druck stammt aus einem Verhältnis, ausgetragen wird er in einem anderen.
Drittens: ein hörbares Misstrauen. Die öffentliche Begründung der Reform stellt hohe Krankenstände als Wettbewerbsproblem dar. Wer krank ist und sich dadurch unter Verdacht gestellt sieht, betritt die Praxis bereits gereizt. Wir haben in Wenn der Ton der Reformdebatte das Klima vergiftet beschrieben, wie sich politische Sprache in Wartezimmerstimmung übersetzt.
Dazu kommt eine zweite Baustelle. Nach der Übersicht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sollen ab dem 1. Januar 2028 Regelungen zur Teilarbeitsunfähigkeit eingeführt werden, während der ambulante Bereich 2027 rund drei Milliarden Euro weniger erhält. Mehr Bescheinigungslogik trifft also auf weniger finanzierte Sprechstundenzeit.
Was daraus folgt und was nicht
Wir behaupten nicht, dass die Attestpflicht Gewalt verursacht. Eine solche Aussage wäre nicht belegbar, und sie wäre auch nicht nötig. Belegbar ist etwas anderes und Ernstes genug: Die Reform erhöht die Zahl der Zugangsentscheidungen an genau dem Ort, der in den Befragungen als Brennpunkt gilt, und sie tut das in einem Jahr, in dem die Finanzierung ambulanter Leistungen sinkt. Wer mehrere bekannte Risikofaktoren gleichzeitig verstärkt, muss die Nebenwirkung mitplanen.
Drei Dinge halten wir für zwingend, bevor eine solche Regelung in Kraft tritt.
- Folgenabschätzung für die Anmeldung. Wie viele zusätzliche Kontakte entstehen pro Praxis, in welchen Wochen, und wer soll sie annehmen? Ohne diese Zahl ist die Belastung des Personals eine Restgröße.
- Kein Nachweisanliegen ohne Puffer. Praxen brauchen einen getrennten, klar kommunizierten Weg für Bescheinigungen, damit Akutversorgung und Nachweisverkehr nicht um dieselbe Warteschlange konkurrieren.
- Messen, was passiert. Übergriffe, Krankheitsausfälle beim Praxispersonal und abgebrochene Kontakte gehören in die Evaluation der Regelung, nicht nur Krankenstandsquoten der Betriebe.
Die Debatte über Krankenstände ist eine Debatte über Arbeitsverhältnisse. Sie wird nur gerade an einem Ort ausgetragen, der dafür weder gebaut noch bezahlt ist, und an dem Menschen stehen, die dafür nicht verantwortlich sind. Was ein Team nach einem Vorfall braucht, haben wir in Nachbesprechung nach Übergriffen beschrieben. Notwendig wäre, dass es seltener gebraucht wird.
Quellen
- ZDFheute: Koalitionsausschuss zu Krankschreibung und Attest, 2. Juli 2026
- Hausärztinnen- und Hausärzteverband: Stellungnahme zur Verschärfung der Krankschreibungsregeln
- Tagesspiegel: Merz verteidigt Pläne für Krankschreibungen
- Bundesärztekammer: Umfrage zu Gewalt gegen Ärztinnen und Ärzte, Januar 2026
- Kassenärztliche Bundesvereinigung: GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz im Überblick
Stand der Einordnung: 30. August 2026.