Am 15. Oktober 2026 hat der Bundestag die Reform der Notfallversorgung beschlossen. Mit ihr hat er auch das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vom Juli korrigiert. Für die Psychotherapie von Kindern und Jugendlichen ist das die wichtigste Nachricht seit dem Sommer: Ihre Leistungen sollen ab dem 1. Januar 2027 weiter außerhalb des Budgets bezahlt werden. Gefordert hatte diese Korrektur unter anderem die Bundespsychotherapeutenkammer.
Trotzdem beobachten wir die Lage mit großer Sorge. Ob eine Leistung budgetiert ist, ist eine Frage der Abrechnung. Wie lange ein Kind auf Hilfe wartet, ist eine Frage der Versorgung. Die erste Frage ist für Kinder und Jugendliche jetzt weitgehend beantwortet. Die zweite nicht.
Was im Juli beschlossen wurde
Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz überführt die ambulante Psychotherapie ab 2027 in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung. Budgetiert heißt nicht gestrichen. Die Leistungen werden weiter bezahlt, aber aus einem gedeckelten Gesamtbetrag, dessen Ausgangspunkt das Leistungsvolumen von 2025 ist. Mehr Behandlungen bringen dann nicht automatisch mehr Geld. Von der psychischen Versorgung junger Menschen sollte nach der Juli-Fassung nur die ärztliche kinder- und jugendpsychiatrische Grundversorgung außerhalb des Budgets bleiben, nicht die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie. Außerdem darf die Gebührenordnung ab 2027 keine Zuschläge mehr auf den ersten Therapieblock einer neuen Kurzzeittherapie enthalten.
Wie sich die Budgetierung auf die Wartezeiten von Erwachsenen auswirken kann, vor allem in Ostdeutschland, haben wir in Länger warten auf den Therapieplatz beschrieben. Hier geht es um die Jüngsten.
Was der Bundestag korrigiert hat
Grundlage ist die Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses vom 14. Oktober 2026, Drucksache 21/8629. Sie fasst in § 87d SGB V neu, welche Leistungen ab dem 1. Januar 2027 außerhalb des Budgets zu festen Preisen bezahlt werden. Dazu gehören unter anderem:
- die Leistungen der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie,
- psychotherapeutische Leistungen für schwer psychisch kranke Menschen, die die Voraussetzungen der Richtlinien zur koordinierten Komplexversorgung erfüllen,
- die psychotherapeutische Akutbehandlung in dringlichen Fällen, bis zu 600 Minuten innerhalb von zwölf Monaten und nur, wenn die Terminservicestelle den Termin vermittelt hat.
Für genehmigte Therapien, die Ende 2026 noch laufen, dürfen die Kassenärztlichen Vereinigungen bis zum Therapieende keine Honorarbegrenzung anwenden. Die Kriterien für Dringlichkeit muss der Gemeinsame Bundesausschuss spätestens bis zum Ende des sechsten Monats nach der Verkündung festlegen. Die Bundespsychotherapeutenkammer spricht für Kinder und Jugendliche von einer vollständig extrabudgetären Vergütung.
Ganz abgeschlossen ist das Verfahren noch nicht. Nach dem Deutschen Ärzteblatt berät der Bundesrat voraussichtlich am 20. November abschließend. Zustimmen muss er nicht, die Länder könnten aber den Vermittlungsausschuss anrufen. Nicht korrigiert wurde nach Angaben der BPtK die Streichung der gesetzlichen Vorgabe, psychotherapeutische Leistungen angemessen zu vergüten. Auch der Wegfall der Kurzzeittherapie-Zuschläge bleibt, die Beschlussempfehlung ändert daran nichts.
Warum Wartezeit bei Kindern ein eigenes Risiko ist
Die Belastung junger Menschen ist gut belegt. In der achten Befragung der COPSY-Studie des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf vom Herbst 2025 gaben 22 Prozent der Kinder und Jugendlichen eine geminderte Lebensqualität an. Das sind etwa sieben Prozentpunkte mehr als vor der Pandemie. Bei Mädchen und jungen Frauen ab 14 Jahren stieg der Anteil mit Angstsymptomen innerhalb eines Jahres von 20 auf 31 Prozent.
Dem steht eine Versorgung gegenüber, die schon vor dem Spargesetz knapp war. Nach Angaben der Bundespsychotherapeutenkammer in ihrem Positionspapier vom April 2026 warten Kinder und Jugendliche im Durchschnitt 28 Wochen auf einen Therapieplatz. Liegt der nächste freie Platz 30 Kilometer entfernt, ist das für junge Menschen meist kaum zu schaffen. Die Kammer beschreibt Wartezeit als Zeit, in der sich psychische Erkrankungen verschlimmern und chronifizieren können.
Besonders schwer wiegt das für Kinder, die Gewalt erfahren haben. Die Jugendämter haben 2025 bei rund 79.800 Kindern und Jugendlichen eine Kindeswohlgefährdung festgestellt, rund zehn Prozent mehr als im Vorjahr, wie das Statistische Bundesamt meldet. In 38 Prozent der Fälle ging es um psychische, in 29 Prozent um körperliche Misshandlung, in 5 Prozent um sexuelle Gewalt. Das ist eine Hellfeldstatistik, ein Teil des Anstiegs kann auch auf mehr Aufmerksamkeit zurückgehen. Wie groß das Dunkelfeld ist, zeigt eine bundesweit repräsentative Befragung aus dem Jahr 2024: 12,7 Prozent der 18- bis 59-Jährigen gaben an, in Kindheit oder Jugend sexualisierte Gewalt erlebt zu haben. 37,4 Prozent von ihnen hatten vorher mit niemandem darüber gesprochen.
Wer lange geschwiegen hat und sich dann öffnet, braucht in diesem Moment ein Angebot. Ein halbes Jahr Warteliste ist für ein Kind nach häuslicher Gewalt, Missbrauch oder Mobbing keine neutrale Pause.
Wohin Krisen ausweichen
Unsere Sorge ist: Kommt ambulante Hilfe zu spät, verschiebt sich ein Teil der Krisen dorthin, wo immer jemand da sein muss. In die Kindernotaufnahme und in die Kinder- und Jugendpsychiatrie. Fachleute aus der Kinder- und Jugendpsychiatrie schreiben im Bundesgesundheitsblatt, der Anteil der Notfallvorstellungen in den Versorgungsstrukturen für Kinder und Jugendliche sei in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Einen direkten Zusammenhang mit Wartezeiten belegt das nicht. Es zeigt aber, wo der Druck schon heute ankommt.
Notaufnahmen gehören nach einer Umfrage des Deutschen Ärzteblatts vom Januar 2026 zu den Brennpunkten für Übergriffe gegen Ärztinnen und Ärzte. In der akutstationären Kinder- und Jugendpsychiatrie kommen im äußersten Fall freiheitsentziehende Maßnahmen wie Fixierung oder Isolierung hinzu. Bei Minderjährigen braucht eine solche Maßnahme, wenn sie über längere Zeit oder regelmäßig erfolgt, die Genehmigung des Familiengerichts nach § 1631b BGB. Welche Risiken das für Beschäftigte wie für Patientinnen und Patienten birgt, haben wir in Übergriffe in der Psychiatrie und in Übergriffe in der Kinder- und Jugendmedizin beschrieben.
Ein Versorgungsengpass ist keine Gewalt, und wir nennen ihn nicht so. Er kann junge Menschen aber in Situationen bringen, in denen Zwang überhaupt erst möglich wird und Übergriffe häufiger vorkommen. Das ist kein Vorwurf an Praxen, Kliniken oder Krankenkassen. Es ist eine mögliche Nebenwirkung, die wir im Blick behalten.
Was trotz der Korrektur offen bleibt
Geld schafft noch keine Plätze. Die Ausnahme sichert die Bezahlung der Behandlungen, die stattfinden. Mehr Kassensitze entstehen dadurch nicht, über ihre Zahl entscheidet die Bedarfsplanung. Eine eigene Bedarfsplanung für die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie, die laut BPtK im Koalitionsvertrag vereinbart ist, enthält die Beschlussempfehlung nicht.
Koordination bleibt im Budget. Für schwer psychisch kranke Kinder und Jugendliche mit komplexem Behandlungsbedarf gibt es eine eigene Richtlinie. Extrabudgetär sind laut Gesetzesbegründung aber nur die psychotherapeutischen Leistungen am Patienten. Koordination und Vernetzung werden weiter aus dem Budget bezahlt, auch nach der Richtlinie für Kinder und Jugendliche. Wo Jugendhilfe, Schule und Behandlung zusammenarbeiten müssen, bleibt damit offen, wie diese Arbeit bezahlt wird.
Der Übergang ins Erwachsenenalter. Für Erwachsene bleibt die Budgetierung mit engen Ausnahmen bestehen, die BPtK warnt dort vor weniger Kapazitäten und längeren Wartezeiten. Damit eine dringliche Akutbehandlung außerhalb des Budgets bezahlt wird, muss die Terminservicestelle sie vermitteln. Die BPtK kritisiert in ihrer Stellungnahme an den Gesundheitsausschuss, dass damit nach der Sprechstunde ein Wechsel der Therapeutin oder des Therapeuten vorgegeben wäre. Menschen in einer Krise müssten sich erneut jemand Fremdem anvertrauen. Für junge Erwachsene mit Gewalterfahrung kann das eine zusätzliche Hürde sein.
Was wir beobachten
Wir bewerten keine Gesetze. Drei Punkte entscheiden aus unserer Sicht, wie es für die Jüngsten weitergeht.
- Der Bundesrat am 20. November. Erst danach ist sicher, dass die Ausnahme für Kinder und Jugendliche wie vorgesehen am 1. Januar 2027 greift.
- Die Bedarfsplanung. Eine eigene Bedarfsplanung für die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie ist laut BPtK im Koalitionsvertrag vereinbart, einen Auftrag an den Gemeinsamen Bundesausschuss gibt es noch nicht. Davon hängt ab, ob zusätzliche Plätze entstehen.
- Daten zu Wartezeiten und Krisen. Die 28 Wochen sind eine Angabe der Kammer ohne ausgewiesene Datengrundlage. Freiheitsentziehende Maßnahmen bei Minderjährigen wurden nach der Fachliteratur lange nicht flächendeckend erfasst. Ohne solche Zahlen lässt sich kaum erkennen, ob sich die Lage für Kinder und Jugendliche verbessert.
Kinder und Jugendliche können sich in Gesetzgebungsverfahren nicht selbst vertreten. Wie es ihnen geht, zeigt sich auf der Warteliste. Dort werden wir weiter hinsehen.
Quellen
- Deutscher Bundestag: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit zur Reform der Notfallversorgung, Drucksache 21/8629, 14.10.2026 (Vorabfassung)
- Deutsches Ärzteblatt: Bundestag beschließt Notfallreform im dritten Anlauf, 15.10.2026
- Bundespsychotherapeutenkammer: Bundestag korrigiert teilweise Einschnitte in die Psychotherapie, 15.10.2026
- Bundespsychotherapeutenkammer: Stellungnahme zum Änderungsantrag 1 zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung, Ausschussdrucksache 21(14)108(23), 06.10.2026
- Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung vom 24.07.2026, BGBl. 2026 I Nr. 228
- Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf über idw: Zukunftsängste belasten Kinder und Jugendliche, aber sie verfügen über gute mentale Ressourcen, 04.12.2025
- Bundespsychotherapeutenkammer: Positionspapier Psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen jetzt stärken, 22.04.2026
- Bundespsychotherapeutenkammer: Psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen stärken, Bedarfsplanung reformieren, Newsletter 2/2026, 04.08.2026
- Statistisches Bundesamt: Jugendämter melden 10 % mehr Kindeswohlgefährdungen im Jahr 2025, Pressemitteilung Nr. 284, 13.08.2026
- Dreßing H. et al.: Sexual Violence Against Children and Adolescents. A German Nationwide Representative Survey, Deutsches Ärzteblatt International 2025; 122: 285 bis 291
- Vloet T. D. et al.: Rechtliche, fachliche und strukturelle Aspekte einer modernen akutstationären Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit psychischen Störungen, Bundesgesundheitsblatt 2024; 67: 475 bis 481
- Bundesärztekammer: Umfrage zu Gewalt gegen Ärztinnen und Ärzte, 07.01.2026
- § 1631b BGB: Freiheitsentziehende Unterbringung und freiheitsentziehende Maßnahmen
Stand der Einordnung: 18. Oktober 2026.