Wir beobachten mit großer Sorge, wie sich die Geburtshilfe in Deutschland auf immer weniger Kliniken verteilt. Für viele Familien wird der Weg in den Kreißsaal länger. In den Häusern, die bleiben, kommen mehr Kinder zur Welt als früher. Knapp wird dabei vor allem eines: Zeit, um vor einem Eingriff zu erklären und eine Antwort abzuwarten.

Die Schließung einer Geburtsstation ist keine Gewalt. Zeit- und Personaldruck im Kreißsaal schaffen aber Bedingungen, unter denen respektlose oder übergriffige Behandlung wahrscheinlicher wird. Auch Konflikte zwischen werdenden Eltern und Personal entstehen unter solchen Bedingungen leichter.

Weniger Kliniken, ähnlich viele Geburten

Häufig ist zu lesen, in 20 Jahren habe die Hälfte aller Geburtskliniken geschlossen. Die amtliche Statistik sieht anders aus. 2004 fanden in 952 von 2.166 Krankenhäusern Entbindungen statt. 2024 waren es noch 578 von 1.841. Das ist ein Rückgang um 39 Prozent. Mehr als halbiert hat sich die Zahl erst im Vergleich mit 1991, damals waren es 1.186. Gezählt werden Krankenhäuser, nicht einzelne Kreißsäle oder Standorte.

Die Zahl der Entbindungen sank im selben Zeitraum deutlich weniger, von 682.767 auf 654.615. Für 2025 meldet das Statistische Bundesamt 632.721. Rechnerisch kamen 2024 auf jedes Krankenhaus mit Geburtshilfe im Schnitt 1.133 Entbindungen, 2004 waren es 717. Das ist ein Plus von 58 Prozent.

In einer Befragung des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI) unter 218 Kliniken vom Sommer 2025 berichteten 28 Prozent von gestiegenen Geburtenzahlen in den vergangenen fünf Jahren, 45 Prozent von gesunkenen. Zwei Drittel der Häuser mit mehr Geburten nannten als Grund die Schließung eines benachbarten Kreißsaals.

Längere Wege, ungleich verteilt

Ein Gutachten des IGES Instituts für das Bundesgesundheitsministerium kam 2019 zu dem Ergebnis, dass 97 Prozent der Frauen im gebärfähigen Alter die nächste Geburtsklinik in weniger als 40 Minuten erreichen. Seitdem haben weitere Abteilungen geschlossen. Neuere bundesweite Erkenntnisse dazu lagen der Bundesregierung nach ihrer Antwort vom März 2026 nicht vor.

Wie ungleich die Wege sind, zeigt der Krankenhausatlas der Statistischen Ämter mit Datenstand Ende 2023. In Großstädten erreichen 95,1 Prozent der Frauen zwischen 16 und 49 Jahren innerhalb von 15 Autominuten eine Klinik mit Frauenheilkunde oder Geburtshilfe. In kleineren Kleinstädten und ländlichen Gemeinden sind es 29,9 Prozent. Mitgezählt sind dabei auch Abteilungen, in denen keine Kinder zur Welt kommen. Der Gemeinsame Bundesausschuss stuft die Geburtshilfe als gefährdet ein, wenn nach einer Schließung mehr als 40 Minuten Fahrzeit bis zur nächsten geeigneten Klinik nötig sind.

Wie oft Kinder ungeplant auf dem Weg in die Klinik geboren werden, erfasst nach unserer Recherche keine belastbare bundesweite Statistik.

Wie viel Zeit eine Hebamme hat

Die S3-Leitlinie zur vaginalen Geburt am Termin von 2020 empfiehlt, dass jede Frau ab der aktiven Eröffnungsphase von einer Hebamme eins zu eins betreut wird. In der aktiven Austreibungsphase soll sie nicht allein gelassen werden. Wie oft das gelingt, wird statistisch nicht erfasst, stellte der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags 2022 fest. In einer Befragung des Deutschen Hebammenverbands von 2015 gaben rund 95 Prozent der 1.692 befragten Klinikhebammen an, während einer Geburt zwei oder mehr Frauen gleichzeitig zu betreuen. Neuere bundesweite Zahlen fanden wir nicht.

2024 waren in den Krankenhäusern rund 11.400 Hebammen angestellt, drei Viertel davon in Teilzeit. In der DKI-Befragung konnten 31 Prozent der geburtshilflichen Abteilungen Ende 2024 offene Hebammenstellen nicht besetzen.

Ist ein Kreißsaal voll, müssen Frauen weiterfahren. Bei einer Blitzumfrage der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe und zweier weiterer Verbände im November 2017 gab gut ein Drittel der Kliniken an, in den sechs Monaten davor Schwangere unter der Geburt abgewiesen zu haben. Als Gründe nannten sie vor allem Hebammenmangel und überlastete Intensivstationen für Neugeborene.

Warum Zeit unter der Geburt schützt

Eine Einwilligung setzt voraus, dass jemand erklärt, was geschehen soll, und die Antwort abwartet. Betreut eine Hebamme zwei oder drei Frauen in verschiedenen Räumen, wird genau das schwieriger. In einer deutschen Online-Befragung von 2.045 Frauen, die zwischen 2009 und 2018 entbunden hatten, war Behandlung ohne Einwilligung die am häufigsten berichtete Form von Misshandlung. Die Studie hat gezielt auch Frauen mit schlechten Erfahrungen angesprochen. Repräsentativ sind ihre Zahlen deshalb nicht.

Eine internationale Übersichtsarbeit von 2015 beschreibt Personalmangel als eine der Bedingungen, unter denen Frauen bei der Geburt schlecht behandelt werden. In den ausgewerteten Studien führte er zu längeren Wartezeiten und zu vernachlässigender Versorgung. Die Arbeit stützt sich auf 65 Studien aus 34 Ländern, nur vier davon in Europa.

Ein voller Kreißsaal entschuldigt keinen Übergriff. Er macht aber Situationen wahrscheinlicher, in denen ein Nein überhört oder ein Eingriff erst hinterher erklärt wird. Auch Gespräche mit Partnerinnen und Partnern können angespannter werden, wenn eine Familie nach langer Fahrt oder einer Abweisung ankommt und niemand Zeit für Erklärungen hat. Die Ursache liegt in den Bedingungen, nicht bei den Menschen auf einer der beiden Seiten.

Was Frauen im Kreißsaal erleben, beschreibt unser Beitrag Gewalt unter der Geburt. Die Sicht von Hebammen, auch als Ziel von Beschimpfungen, beschreibt Gewalt in der Geburtshilfe aus Sicht von Hebammen. Wie sich übergriffige Routinen unter Zeitdruck an den Nachwuchs weitergeben, zeigt unser Beitrag zur Hebammenausbildung. Welche Folgen eine solche Geburt haben kann, steht in PTBS nach traumatischer Geburt.

Was die Krankenhausreform regelt

Mit der Krankenhausreform weisen die Länder den Kliniken Leistungsgruppen zu. Für die Leistungsgruppe Geburten legt Anlage 1 zum SGB V Mindestvoraussetzungen fest. Am Standort müssen auch die Leistungsgruppen Allgemeine Chirurgie, Allgemeine Frauenheilkunde, Allgemeine Innere Medizin und Intensivmedizin angeboten werden, die Kinder- und Jugendmedizin ist in Kooperation möglich. Dazu kommen drei Fachärztinnen oder Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, die jederzeit mindestens in Rufbereitschaft sind. Hebammen kommen in den Kriterien dieser Leistungsgruppe nicht vor. Seit Juli 2026 bestimmt § 135e SGB V, dass sich die personellen Kriterien insbesondere auf ärztliches Personal und Pflegepersonal beziehen.

Erfüllt eine Klinik die Kriterien nicht, kann das Land ihr die Leistungsgruppe trotzdem zuweisen, wenn das für eine flächendeckende Versorgung zwingend nötig ist. Diese Ausnahme ist in der Regel auf höchstens drei Jahre befristet. Spätestens bis zum 30. September 2027 melden die Länder ihre Zuweisungen an das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus. Daraus wird ab 2028 die Vorhaltevergütung berechnet. Für Kliniken mit Geburtshilfe stehen seit 2023 jährlich zusätzlich 120 Millionen Euro bereit, die die Länder verteilen. Ab 2028 sollen diese Mittel nach Angaben der Bundesregierung an Häuser mit einer geburtshilflichen Leistungsgruppe gehen.

Auch das Spargesetz vom Juli 2026 betrifft das Personal im Kreißsaal. Die Personalkosten für Hebammen in Kreißsälen gehören seit 2025 zum Pflegebudget der Krankenhäuser. Ab 2027 darf dieses Budget grundsätzlich nur noch um den Veränderungswert wachsen. Liegen die tatsächlichen Kosten höher als vereinbart, wird die Differenz nicht mehr ausgeglichen. Stärker steigen darf das Budget, wenn Personalvorgaben aus Gesetzen, Verordnungen oder Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses das verlangen. Ein darüber hinausgehender Personalaufbau, der das Pflegebudget erhöht, sei damit „nicht mehr möglich“, heißt es in der Begründung des Regierungsentwurfs. Eine bundesweit verbindliche Vorgabe, wie viele Frauen eine Hebamme im Kreißsaal gleichzeitig betreuen darf, haben wir nicht gefunden.

Der Deutsche Hebammenverband hatte im April 2026 erklärt, die Deckelung würde in der klinischen Geburtshilfe zu einem „massiven Qualitätsabbau“ führen. Die Korrekturen am Spargesetz, die der Bundestag am 15. Oktober 2026 beschlossen hat, betreffen das Pflegebudget nach unserer Durchsicht nicht. Wir bewerten diese Regeln nicht. Wir halten fest, was gilt.

Worauf wir achten

  1. Die Zuweisungen der Länder. Mit den Meldungen bis zum 30. September 2027 wird sichtbar, welche Standorte die Leistungsgruppe Geburten erhalten und wie oft die Länder dafür Ausnahmen nutzen.
  2. Die Betreuung im Kreißsaal. Wie viele Frauen eine Hebamme gleichzeitig betreut, erfasst bislang keine amtliche Statistik. Ab 2027 werden die Pflegebudgets nach den neuen Regeln vereinbart. Ob Kliniken ihre Hebammenstellen halten, wird die jährliche Krankenhausstatistik zeigen.
  3. Die Wege. Die Grunddaten der Krankenhäuser für 2025 und neue Daten zur Erreichbarkeit werden zeigen, ob sich die Schließungen fortsetzen und wie sich die Fahrzeiten auf dem Land entwickeln.

Wir schauen hin, was diese Entscheidungen im Kreißsaal bewirken, für die Frauen, die dort ihre Kinder bekommen, und für alle, die sie dabei begleiten.

Quellen

Stand der Einordnung: 19. Oktober 2026.