Wer eine Verordnung für Logopädie, Ergotherapie oder Physiotherapie bekommt, hat damit noch keinen Termin. Für viele beginnt mit dem Rezept die Suche nach einem freien Platz. Die Berufsverbände berichten von langen Wartezeiten.

Wir beobachten das mit großer Sorge. Physiotherapie, Ergotherapie und Sprachtherapie gehören nach der Analyse der Bundesagentur für Arbeit zu den Berufen mit deutlichem Fachkräfteengpass. Zugleich hat das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz die Regeln für die Vergütung der Praxen geändert. Ein Versorgungsengpass ist keine Gewalt. Er schafft aber Situationen, in denen Konflikte wahrscheinlicher werden. Der erste Ort, an dem sich das in einer Therapiepraxis zeigt, ist der Empfang.

Was das Spargesetz für Heilmittel regelt

Das Gesetz vom 24. Juli 2026 enthält eigene Regelungen für Heilmittel. Es sind drei.

  1. Die Preise sind wieder an die Grundlohnrate gebunden. Bis Juli 2026 stand in § 125 Abs. 3 SGB V der Satz „§ 71 findet keine Anwendung“. Maßstab für die Preisverhandlungen zwischen GKV-Spitzenverband und Heilmittelverbänden war die Entwicklung der Kosten einer Praxis, vom Personal bis zum laufenden Betrieb. Seit dem 30. Juli 2026 heißt es dort: „§ 71 Absatz 1 bis 3 gilt.“ Die Kosten bleiben Verhandlungsgrundlage. Preisanhebungen oberhalb der Veränderungsrate der beitragspflichtigen Einnahmen sind nach der Gesetzesbegründung aber ausgeschlossen. Diese Rate wird für 2027 bis 2029 zusätzlich um einen Prozentpunkt gemindert (§ 71 Abs. 3 SGB V). Für 2027 hat das Bundesministerium für Gesundheit sie mit 3,42 Prozent bekannt gemacht. Der Abzug ist darin bereits enthalten (zm, 16. September 2026).
  2. Die Zusatzpauschale bei der Blankoverordnung entfällt. Bei einer Blankoverordnung stellt die Ärztin oder der Arzt die Diagnose. Über Heilmittel, Menge und Frequenz entscheidet die Therapeutin oder der Therapeut. Möglich ist das in der Ergotherapie seit April 2024 und in der Physiotherapie bei Schultererkrankungen seit November 2024 (KBV PraxisInfo, Mai 2026). Für den Mehraufwand sahen die Verträge eine eigene Pauschale vor. Sie darf nach dem neuen § 125a Abs. 2 SGB V nicht mehr vereinbart werden. Für Versorgungen, die vor dem 30. Juli 2026 begonnen haben, zahlen die Kassen die Pauschale weiter. Die Vergütung für die Analyse des therapeutischen Bedarfs und die therapeutische Diagnostik bleibt. Was „begonnen“ heißt, ist umstritten. Nach Darstellung des Physiotherapieverbands IFK stellen die Therapieverbände auf den vereinbarten Termin ab, der GKV-Spitzenverband auf die erste Behandlung oder Diagnostik (IFK, 30. Juli 2026).
  3. Die Zuzahlung steigt ab Januar. Erwachsene zahlen bei Heilmitteln ab dem 1. Januar 2027 weiter 10 Prozent der Kosten, je Verordnung aber 15 statt 10 Euro (§ 61 SGB V). Ein Rechenbeispiel: Bei einer Verordnung über 200 Euro steigt die Zuzahlung von 30 auf 35 Euro. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren zahlen nichts zu (§ 32 Abs. 2 SGB V).

Zu Budgets oder zur Wirtschaftlichkeitsprüfung von Heilmittelverordnungen enthält das Gesetz keine neuen Regeln. Auch die Korrekturen, die der Bundestag am 15. Oktober 2026 mit der Notfallreform beschlossen hat, berühren die Heilmittelregeln nicht. Die Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses enthält dazu keine Änderung.

Zwei Sichtweisen auf dieselben Zahlen

Die Bundesregierung begründet die Änderungen mit der Ausgabenentwicklung. Die Ausgaben für Heilmittel seien seit 2017 im Schnitt um mehr als 10 Prozent im Jahr gestiegen, vor allem durch höhere Preise und nicht durch eine starke Ausweitung der Mengen (BT-Drucksache 21/6130, S. 56). Von der Preisbindung erwartet sie 2027 Minderausgaben von rund 0,2 Milliarden Euro, bis 2030 anwachsend auf rund 1 Milliarde Euro. Der Wegfall der Pauschale soll rund 150 Millionen Euro im Jahr sparen. Nach dem Heilmittel-Report 2026 des Wissenschaftlichen Instituts der AOK gaben die Krankenkassen 2024 knapp 13,3 Milliarden Euro für Heilmittel aus. Ende 2025 waren es 14,7 Milliarden Euro.

Der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) sieht in den Preissteigerungen seit 2017 einen Ausgleich für eine lange Unterfinanzierung. In seiner Stellungnahme an den Gesundheitsausschuss schrieb er, die Maßnahmen gefährdeten die „bereits heute eingeschränkte Patientenversorgung“ und verstärkten den Fachkräftemangel. Nach Verbandsangaben liegen die Tarife für Therapeutinnen und Therapeuten in Krankenhäusern nach TVöD trotz der Steigerungen der letzten Jahre im Schnitt noch rund 30 Prozent über den Gehältern in Praxen. Der Verband erwartet deshalb, dass Fachkräfte eher in Kliniken wechseln. Wie sich die neue Obergrenze auf die Zahl der Praxen und Behandlungsplätze auswirkt, ist bisher nicht belegt.

Wenige Fachkräfte, lange Listen

Die Fachkräfteengpassanalyse 2025 der Bundesagentur für Arbeit gibt der Physiotherapie auf der Qualifikationsstufe Spezialistinnen und Spezialisten einen Engpasswert von 2,8, der Ergotherapie 2,7 und der Sprachtherapie 2,5. Ab 2,0 gilt ein Beruf als Engpassberuf, der Höchstwert ist 3,0. Gemeldete Stellen blieben 2025 im Median 168 Tage unbesetzt in der Physiotherapie, rund 142 Tage in der Sprachtherapie und 90 Tage in der Ergotherapie.

Wie lange Patientinnen und Patienten bundesweit auf einen Therapieplatz warten, erfasst keine dieser Statistiken. Wer Logopädie braucht, muss mancherorts monatelang auf einen Therapieplatz warten, berichtete die dpa im Juni (Ärzteblatt, 19. Juni 2026). Die Präsidentin des Deutschen Bundesverbands für Logopädie führt das auf fehlende Fachkräfte zurück. Lange Wartezeiten verzögern nach ihrer Einschätzung Behandlungen und können die Erfolgsaussichten verschlechtern. Der SHV sieht die Versorgung vieler Patientinnen und Patienten durch lange Wartezeiten auf den Therapiebeginn schon heute gefährdet (SHV, veröffentlicht vom IFK, 13. Oktober 2026).

Für Kinder hat das eigenes Gewicht. Bei Kindern bis 14 Jahren werden nach dem Heilmittel-Report vor allem Sprach- und Ergotherapie abgerechnet, also Bereiche, in denen Fachkräfte fehlen.

Wo der Engpass ankommt

Am Empfang einer Therapiepraxis erfahren Patientinnen und Patienten, dass die Warteliste voll ist oder der nächste freie Termin Monate entfernt liegt. Dort zahlen Erwachsene ab Januar auch die höhere Zuzahlung, denn sie ist an die Praxis zu leisten. Auf die Zahl der Plätze hat das Team am Tresen keinen Einfluss. Es überbringt aber die Nachricht.

Wer Schmerzen hat oder sich um die Entwicklung seines Kindes sorgt, reagiert auf eine Absage enttäuscht. Meist bleibt es bei der Enttäuschung. Wartezeit und Ungewissheit sind aber wiederkehrende Auslöser für Konflikte, das haben wir in Wartezeiten und Aggression beschrieben. Fehlt Personal, wird die Liste länger, und das Team muss öfter vertrösten. Wie Personalmangel und Übergriffsrisiko zusammenhängen, steht in Personalmangel als Treiber für Übergriffe.

In Therapiepraxen kommt hinzu, dass Behandlung oft eins zu eins und in kleinen Räumen stattfindet. Welche Formen Übergriffe dort annehmen, in beide Richtungen, haben wir in Übergriffe in Physio- und Ergotherapie beschrieben. Belastbare bundesweite Zahlen speziell zu Heilmittelpraxen gibt es bisher kaum. Wer wartet, ist nicht das Problem. Das Problem ist ein Angebot, das vielerorts kleiner ist als der Bedarf. Warum Gewaltrisiken in jede Folgenabschätzung gehören, steht in Das GKV-Sparpaket hat eine blinde Stelle.

Was jetzt entschieden wird

Wir bewerten das Gesetz nicht. Wir beobachten, was in den kommenden Monaten entschieden wird.

  1. Die nächsten Preisvereinbarungen. GKV-Spitzenverband und Heilmittelverbände verhandeln künftig unter der Obergrenze des § 71, für 2027 also bei 3,42 Prozent. Einigen sie sich nicht, setzt eine Schiedsstelle die Preise fest (§ 125 Abs. 5 SGB V).
  2. Die Blankoverordnung. Offen ist, wie der Streit um die Übergangsregel ausgeht. Das Gesetz verlangt außerdem vier Jahre nach Abschluss der Verträge einen Bericht an das Bundesministerium für Gesundheit, unter anderem zur Mengenentwicklung und zur Behandlungsqualität. Nach zwei Jahren ist ein Zwischenbericht fällig (§ 125a Abs. 6 SGB V). Nach Angaben des SHV ist der Abschlussbericht 2028 fällig.
  3. Die Daten. Die Engpassanalyse der Bundesagentur für Arbeit erscheint jährlich, die Krankenkassen veröffentlichen laufend Heilmittelstatistiken. Daran wird sich ablesen lassen, ob Stellen länger unbesetzt bleiben und wie sich die Zahl der Behandlungen entwickelt. Wartezeiten stehen darin nicht.

Wir werden genau hinsehen, wie lange Kinder und Erwachsene auf ihre Therapie warten und wie es den Teams geht, die diese Wartezeit jeden Tag erklären.

Quellen

Stand der Einordnung: 19. Oktober 2026.