Diese Kampagne hat einen einzigen Satz, der alles trägt: Wer Gesundheitspersonal angreift, greift die Versorgung aller an. Wir schreiben ihn seit über einem Jahr, in Beiträgen über die Notaufnahme, die Hausarztpraxis, den Rettungsdienst und den Kreißsaal.
Ein solcher Satz gilt entweder überall oder er ist eine Floskel.
Was unabhängige Organisationen dokumentieren
Die Weltgesundheitsorganisation führt ein eigenes Erfassungssystem für Angriffe auf die Gesundheitsversorgung. Für den Gazastreifen zählte sie zum Stichtag 2. Oktober 2025 825 dokumentierte Angriffe seit Oktober 2023, bei denen 985 Menschen getötet und 1.640 verletzt wurden. Für Gaza und das Westjordanland zusammen nennt die WHO 1.012 Angriffe seit dem 7. Oktober 2023. Nach Art der Vorfälle entfallen 465 auf Gewalt mit schweren Waffen, 324 auf die Behinderung der Gesundheitsversorgung und 41 auf Festnahmen und Inhaftierungen.
Zur Zahl der getöteten Gesundheitsarbeiter gibt es mehrere Erhebungen, die voneinander abweichen. Die Dokumentationsinitiative Healthcare Workers Watch zählt zum 17. April 2026 1.571 getötete Gesundheitsarbeiter seit Oktober 2023. Die WHO nennt mindestens 1.580. Das Palästinensische Zentralamt für Statistik kommt für den Zeitraum Oktober 2023 bis Oktober 2025 auf mindestens 1.701 Beschäftigte des Gesundheitssektors. Wir nennen die Spanne, weil sie zur Sache gehört. Die Größenordnung ist in allen Zählungen dieselbe.
Zur Inhaftierung liegen Zahlen von Healthcare Workers Watch vor, Stichtag 17. April 2026:
| Dokumentierte Fälle inhaftierter oder vermisster Gesundheitsarbeiter seit Oktober 2023 | 446 |
| Davon bestätigt freigelassen | 323 |
| In israelischer Haft gestorben, Leichname nicht zurückgegeben | 6 |
| Vermisst, Schicksal unbekannt | 5 |
Am 30. Juni 2025 forderten 25 Organisationen gemeinsam die “sofortige, bedingungslose Freilassung” rechtswidrig inhaftierter medizinischer Fachkräfte, darunter Amnesty International, Human Rights Watch, Ärzte ohne Grenzen, Physicians for Human Rights und MedGlobal.
Was die Vereinten Nationen feststellen
Am 8. Juli 2026 veröffentlichte die Unabhängige Internationale Untersuchungskommission der Vereinten Nationen für das besetzte palästinensische Gebiet eine Erklärung. Wir geben ihre Feststellungen als das wieder, was sie sind: Feststellungen dieser Kommission.
Die Kommission fordert “the immediate, unconditional and safe release of Dr. Abu Safiya and of all medical personnel held in arbitrary detention by Israel”. Die fortgesetzte willkürliche Inhaftierung palästinensischen medizinischen Personals und dessen schwere Misshandlung bezeichnet sie als “deplorable and flagrant violations of international law”. Die Kommission stellt fest, israelische Sicherheitskräfte hätten medizinisches Personal gezielt getötet, verwundet, inhaftiert und schwer misshandelt, und ordnet dies als Kriegsverbrechen der vorsätzlichen Tötung und der Folter sowie als Verbrechen gegen die Menschlichkeit der Ausrottung ein.
Unabhängig davon forderten im selben Monat Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen Israel auf, Dr. Abu Safiya und alle willkürlich inhaftierten Beschäftigten des Gesundheitswesens unverzüglich freizulassen.
Ein Sprecher des israelischen Gefängnisdienstes wies die Vorwürfe als “false, outrageous, and entirely without factual basis” zurück, ohne sich zum Fall Abu Safiya im Einzelnen zu äußern.
Ein Kollege, seit über zwanzig Monaten ohne Anklage
Dr. Hussam Abu Safiya, 52 Jahre alt, ist Kinderarzt und war Direktor des Kamal-Adwan-Krankenhauses im nördlichen Gazastreifen. Am 27. Dezember 2024 wurde er im Dienst in seinem Krankenhaus festgenommen. Seither sitzt er in israelischer Haft, ohne Anklage und ohne Verfahren, eingestuft nach dem Unlawful Combatant Law. Am 28. April 2026 verlängerte ein israelisches Gericht die Haft und wies den Antrag der Verteidigung auf sofortige Freilassung zurück. Amnesty International warnte im Juli 2026, sein Leben sei in ernster Gefahr.
Anfang September 2026 berichtete er seinem Anwalt, er werde in der Haft weiterhin geschlagen und bedroht. Die Übergriffe erfolgten wiederholt unmittelbar nach Anwaltsbesuchen. Zudem werde er durch dauerhaften Lärm und den nächtlichen Einsatz von Lautsprechern gezielt am Schlafen gehindert.
Er ist Kinderarzt. Das ist dieselbe Berufsbezeichnung, die in Deutschland auf tausenden Praxisschildern steht.
Was der Deutsche Ärztetag damit gemacht hat
Der 130. Deutsche Ärztetag tagte vom 12. bis 15. Mai 2026 in Hannover. Es lag ein Antrag zu Gaza vor, Drucksache Ic-72, “Humanitäre Hilfe in Gaza zulassen”, eingebracht von sechs Delegierten.
Der Antrag drückt “tiefe Besorgnis über die anhaltende humanitäre Notlage und die katastrophale medizinische Versorgung der über zwei Millionen Menschen im Gazastreifen” aus. Er bittet die Bundesärztekammer, gegenüber der Bundesregierung auf die gesundheitliche Gefährdung hinzuweisen, den Wiederaufbau der Gesundheitsversorgung zu unterstützen und schwer verletzte Patientinnen, Patienten und Kinder zur Behandlung in Deutschland aufzunehmen.
Ergebnis laut Beschlussprotokoll: Vorstandsüberweisung. Stimmen Ja: 0. Stimmen Nein: 0. Enthaltungen: 0.
Es wurde nicht abgestimmt. Der Antrag ging zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer. Seither sind knapp vier Monate vergangen. In den Pressemitteilungen der Bundesärztekammer des Jahres 2026 findet sich zu Gaza, zu inhaftierten Ärztinnen und Ärzten oder zu Angriffen auf Gesundheitspersonal in Kriegsgebieten kein einziger Eintrag.
Zwei Dinge gehören der Genauigkeit halber dazu.
Erstens: In der Begründung des Antrags steht sehr wohl der Satz, dass “Ärztinnen und Ärzte und medizinisches Personal im Gefolge der Kampfhandlungen getötet, verletzt oder inhaftiert” wurden. Im Forderungsteil kommt davon nichts vor. Gefordert wird humanitäre Hilfe für die Bevölkerung, nicht der Schutz und nicht die Freilassung von Kolleginnen und Kollegen.
Zweitens: Gaza wurde nicht anders behandelt als die anderen Anträge desselben Blocks. Auch die Resolution gegen Rassismus und Ausgrenzung ausländischer Kolleginnen und Kollegen (Ic-90) und der Antrag zur berufsethischen Verantwortung im Umgang mit Antisemitismus (Ic-139) gingen ohne Abstimmung an den Vorstand, jeweils mit null Ja- und null Nein-Stimmen. Wer hier eine Sonderbehandlung behauptet, behauptet mehr, als die Quelle hergibt.
Der Vergleich, um den es geht
Derselbe Ärztetag, dieselben Tage, derselbe Tagesordnungspunkt:
| Drucksache | Thema | Ergebnis |
|---|---|---|
| Ic-96 | Machtmissbrauch als Kernthema 2027 | beschlossen, 179 Ja zu 10 Nein bei 21 Enthaltungen |
| Ic-95 | Machtmissbrauch, strukturelle Reformen | beschlossen |
| Ic-90 | Resolution gegen Rassismus | an den Vorstand, 0 zu 0 |
| Ic-139 | Umgang mit Antisemitismus | an den Vorstand, 0 zu 0 |
| Ic-72 | Humanitäre Hilfe in Gaza | an den Vorstand, 0 zu 0 |
Wo es um den eigenen Berufsstand geht, wird abgestimmt und beschlossen. Wo es um Menschenrechte geht, wird überwiesen. Das ist der Befund, und er ist mit dem Protokoll belegbar.
Der Beschluss zum Machtmissbrauch war richtig, und wir haben ihn an anderer Stelle ausdrücklich als richtig bezeichnet. Es geht nicht darum, ihn kleinzureden. Es geht darum, dass 179 Delegierte die Hand heben, wenn es um das eigene Haus geht, und dass sich für den Rest niemand zu einer Stimme durchringt.
Andere in Deutschland haben gesprochen
Im Juli 2026 forderten rund 50 Bundestagsabgeordnete aus SPD, Grünen und Linken in einem offenen Brief an die israelische Führung eine menschenwürdige Behandlung inhaftierter palästinensischer Ärzte, besonders des früheren Direktors des Kamal-Adwan-Krankenhauses. Ärzte ohne Grenzen fordert seit langem die sofortige Freilassung willkürlich inhaftierten medizinischen Personals.
Bemerkenswert ist auch ein Fakt, der in der Begründung des Ärztetagsantrags selbst steht: 37 internationalen Organisationen wurde Anfang 2026 von der israelischen Regierung die Genehmigung entzogen, in Gaza und im Westjordanland humanitäre Hilfe zu leisten, darunter Ärzte ohne Grenzen, medico international, Oxfam und Caritas international. Auch nach der vorläufigen Aufhebung der Durchsetzung durch das Oberste Gericht Israels bleibt die Lage laut Antrag “äußerst problematisch”.
Die Antragsteller wussten also, worum es geht. Der Ärztetag hat es überwiesen.
Unsere Haltung
Die deutsche Ärzteschaft kann keinen Krieg beenden, und niemand verlangt das von ihr. Es geht um etwas erheblich Kleineres.
Es geht um einen einzigen Satz, den 25 Organisationen, die Untersuchungskommission der Vereinten Nationen und 50 Bundestagsabgeordnete längst gesagt haben und den die Standesvertretung der deutschen Ärzteschaft bis heute nicht gesagt hat: Lasst die inhaftierten Kolleginnen und Kollegen frei.
Dieser Satz kostet nichts. Er verlangt keine Positionierung zum Kriegsverlauf, keine Schuldzuweisung, keine außenpolitische Kompetenz. Er verlangt nur, dass der Schutz von Gesundheitspersonal auch dann gilt, wenn das Personal keinen deutschen Pass hat.
Solange dieser Satz fehlt, ist der Schutz von Gesundheitspersonal keine Berufsethik, sondern eine Frage der Staatsangehörigkeit. Und dann ist auch unsere eigene Forderung nach besserem Schutz in deutschen Notaufnahmen weniger wert, als sie sein sollte. Wer die politischen Forderungen der Ärztekammern im Inland ernst nimmt, muss diese Lücke benennen.
Wir fordern die Bundesärztekammer auf, den überwiesenen Antrag Ic-72 zu behandeln und dabei das zu ergänzen, was in ihm fehlt: die Forderung nach Freilassung des willkürlich inhaftierten Gesundheitspersonals.
Häufige Fragen
Woher stammen die Zahlen in diesem Beitrag?
Von der Weltgesundheitsorganisation über ihr Erfassungssystem für Angriffe auf die Gesundheitsversorgung, von der Dokumentationsinitiative Healthcare Workers Watch, vom Palästinensischen Zentralamt für Statistik und aus der Erklärung der Untersuchungskommission der Vereinten Nationen vom 8. Juli 2026. Die Angaben zum Ärztetag stammen aus dem Beschlussprotokoll des 130. Deutschen Ärztetags. Jede Zahl steht mit ihrem Stichtag im Text, weil die Erhebungen zu unterschiedlichen Zeitpunkten schließen.
Warum weichen die Zahlen zu getöteten Gesundheitsarbeitern voneinander ab?
Weil die Erhebungen unterschiedliche Zeiträume abdecken und unterschiedlich definieren, wer zum Gesundheitssektor zählt. Wir nennen deshalb die Spanne von 1.571 bis 1.701 und nicht eine einzelne Zahl.
Hat sich die Bundesärztekammer nie zu Gaza geäußert?
Doch. Am 29. Juli 2025 forderte sie den Schutz medizinischer Einrichtungen, uneingeschränkten humanitären Zugang und die sofortige Freilassung aller in Gaza festgehaltenen Geiseln. Die Inhaftierung palästinensischer Gesundheitsarbeiter kommt in dieser Erklärung nicht vor. Im Jahr 2026 gibt es keine Pressemitteilung zum Thema.
Was bedeutet eine Vorstandsüberweisung?
Der Ärztetag stimmt über den Antrag nicht ab, sondern gibt ihn zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer. Der Antrag ist damit weder angenommen noch abgelehnt. Ob und wann der Vorstand ihn behandelt, ist offen.