Wenn Ärztinnen und Ärzte und Praxisteams von Übergriffen berichten, landet das Thema früher oder später auf den Tischen der Ärztekammern. Als Körperschaften des öffentlichen Rechts vertreten sie die Ärzteschaft gegenüber Politik und Gesellschaft, und sie haben sich in den vergangenen Jahren wiederholt und mit wachsendem Nachdruck zu Gewalt im Gesundheitswesen positioniert. Dieser Beitrag ordnet die wichtigsten politischen Forderungen ein: Was verlangen Bundesärztekammer, Deutscher Ärztetag und Landesärztekammern konkret, und wo stehen diese Forderungen im politischen Prozess?

Wer fordert hier eigentlich, und mit welchem Mandat?

Die Ärztekammern sind keine Lobbyverbände im klassischen Sinn. Jede approbierte Ärztin und jeder approbierte Arzt in Deutschland ist Pflichtmitglied der jeweiligen Landesärztekammer. Die Bundesärztekammer ist der Zusammenschluss dieser 17 Kammern. Ihr wichtigstes Beschlussorgan ist der Deutsche Ärztetag, der einmal jährlich tagt und Entschließungen verabschiedet, die als offizielle Position der verfassten Ärzteschaft gelten.

Das ist relevant, weil Gewalt gegen Gesundheitspersonal dort seit Jahren regelmäßig auf der Tagesordnung steht. Der Deutsche Ärztetag hat in mehreren Entschließungen einen besseren Schutz von Ärztinnen und Ärzte, Medizinischen Fachangestellten und Pflegekräften gefordert, in Notaufnahmen, im Rettungsdienst, in Praxen und im Öffentlichen Gesundheitsdienst. Die Kammern berufen sich dabei auf Rückmeldungen aus der eigenen Mitgliedschaft: Viele Ärztinnen und Ärzte berichten, dass verbale Aggression zum Alltag geworden ist und körperliche Übergriffe zugenommen haben.

Wichtig für die Einordnung: Die Kammern benennen als Ursache nicht bestimmte Patientinnen und Patientengruppen. In den Entschließungen ist von Enthemmung, von überlasteten Strukturen, von langen Wartezeiten und von einem allgemein raueren gesellschaftlichen Klima die Rede. Das deckt sich mit dem, was Unfallversicherungsträger wie die BGW und die DGUV in ihren Analysen beschreiben: Gewalt entsteht häufig an den Reibungsflächen eines Systems unter Druck.

Die zentralen Forderungen im Überblick

Über die einzelnen Kammern hinweg lassen sich die politischen Forderungen zu einem erstaunlich konsistenten Katalog verdichten. Die wichtigsten Punkte:

  • Strafrechtliche Gleichstellung: Ausweitung des besonderen strafrechtlichen Schutzes, den Paragraf 115 des Strafgesetzbuchs bislang vor allem für Vollstreckungsbeamtinnen und Vollstreckungsbeamte sowie für Hilfeleistende in Rettungsdienst und Notaufnahmen vorsieht, auf das gesamte medizinische und pflegerische Personal, ausdrücklich auch in Arztpraxen und im ambulanten Bereich.
  • Systematische Erfassung: Aufbau bundesweit einheitlicher Melde- und Dokumentationssysteme, damit Übergriffe nicht in lokalen Statistiken oder gar nicht erfasst werden. Ohne belastbare Daten, so das Argument, bleibt das Problem politisch unsichtbar.
  • Verbindliche Schutzkonzepte: Gewaltschutz soll fester Bestandteil von Arbeitsschutz und Organisationsverantwortung werden, von baulichen Maßnahmen über Deeskalationstrainings bis zu klaren Handlungsleitfäden nach einem Vorfall.
  • Nachsorge und Unterstützung: Betroffene sollen nach Übergriffen schnellen Zugang zu psychologischer Betreuung und rechtlicher Beratung erhalten. Mehrere Kammern haben hierfür eigene Anlaufstellen oder Handreichungen geschaffen.
  • Konsequente Strafverfolgung: Anzeigen sollen nicht im Sande verlaufen. Gefordert werden unter anderem spezialisierte Ansprechpersonen bei Polizei und Staatsanwaltschaften sowie eine Justizpraxis, die Übergriffe auf Gesundheitspersonal ernst nimmt.

Auffällig ist, dass die Kammern Strafrecht nie als alleinige Lösung präsentieren. In nahezu allen Stellungnahmen steht der Dreiklang aus Prävention, Erfassung und Konsequenz, mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass härtere Paragrafen wenig nützen, wenn die strukturellen Ursachen von Überlastung und Wartezeit unangetastet bleiben.

Schutz vor Gewalt ist keine Frage der Härte, sondern der Ernsthaftigkeit: erfassen, vorbeugen, verfolgen, in dieser Reihenfolge.

Wo die Politik reagiert hat, und wo nicht

Ein Teil der Forderungen hat den Weg in den Gesetzgebungsprozess gefunden. Die Debatte um eine Ausweitung des strafrechtlichen Schutzes auf medizinisches Personal wurde in den vergangenen Jahren sowohl über Bundesratsinitiativen einzelner Länder als auch über Gesetzentwürfe auf Bundesebene geführt. Die Ärztekammern haben diese Vorhaben in Stellungnahmen begleitet, überwiegend zustimmend, aber mit dem wiederkehrenden Einwand, dass der ambulante Bereich nicht vergessen werden dürfe. Gerade Praxisteams, so die Kammern, stünden Übergriffen oft schutzloser gegenüber als Kliniken mit Sicherheitsdienst.

Deutlich zäher verläuft die Umsetzung bei der Datenlage. Eine bundesweit einheitliche Erfassung von Gewaltvorfällen im Gesundheitswesen existiert bislang nicht; verfügbar sind vor allem die Daten der Unfallversicherungsträger zu gemeldeten Arbeitsunfällen durch Gewalt sowie einzelne Befragungen, etwa von Kammern selbst oder von Forschungseinrichtungen. Die Kammern kritisieren diese Lücke regelmäßig: Was nicht gezählt wird, wird nicht gesteuert.

Bei Schutzkonzepten und Nachsorge sind die Kammern teilweise selbst in Vorleistung gegangen. Mehrere Landesärztekammern bieten Fortbildungen zu Deeskalation an, veröffentlichen Handlungsempfehlungen für Praxen oder haben Meldeportale für ihre Mitglieder eingerichtet. Das ersetzt keine politische Lösung, zeigt aber, dass die Selbstverwaltung nicht nur fordert, sondern handelt.

Die andere Richtung: Kammern als Instanz gegen Machtmissbrauch

Ein Überblick über die politische Rolle der Ärztekammern wäre unvollständig ohne die zweite Richtung von Gewalt: Übergriffe, die von behandelnden Ärztinnen und Ärzte ausgehen. Auch dafür sind die Kammern zuständig, als Träger der Berufsaufsicht. Wer als Patientin oder Patient eine Grenzverletzung, eine entwürdigende Behandlung oder einen Übergriff durch eine Ärztin oder einen Arzt erlebt, kann sich an die zuständige Landesärztekammer wenden. Diese prüft berufsrechtliche Verstöße und kann Verfahren vor den Berufsgerichten einleiten.

Diese Doppelrolle ist kein Widerspruch, sondern folgt derselben Logik: Der Gegner ist nicht eine Gruppe, sondern die Entgrenzung selbst, ob sie sich im Wartezimmer gegen eine Medizinische Fachangestellte richtet oder im Behandlungszimmer gegen eine Patientin. Eine Ärzteschaft, die Schutz für sich fordert, gewinnt an Glaubwürdigkeit, wenn sie zugleich die eigenen Reihen konsequent an denselben Maßstab hält. Einige Kammern haben das erkannt und ihre Beschwerdewege für Patientinnen und Patienten sichtbarer gemacht; andernorts bleibt der Zugang für Betroffene schwer auffindbar. Auch das ist eine politische Baustelle.

Was von den Forderungen zu halten ist

Die Forderungskataloge der Ärztekammern sind über die Jahre konkreter geworden, weg von allgemeinen Appellen, hin zu benennbaren Gesetzesänderungen, Meldearchitekturen und Zuständigkeiten. Das ist ein Fortschritt. Zugleich gilt: Papier schützt niemanden. Ob eine Entschließung des Ärztetags Wirkung entfaltet, entscheidet sich in Landtagen, im Bundestag, in Tarifverhandlungen und letztlich in jeder einzelnen Einrichtung, die ein Schutzkonzept umsetzt oder eben nicht.

Für die Kampagne #GesundheitOhneGewalt sind die Kammerforderungen deshalb vor allem eines: ein Referenzpunkt. Wer wissen will, was politisch auf dem Tisch liegt, findet hier den Katalog. Wer wissen will, was davon ankommt, muss dorthin schauen, wo Gesundheitsarbeit stattfindet, in die Notaufnahme nach Mitternacht, an den Praxistresen am Montagmorgen, ins Sprechzimmer hinter geschlossener Tür. Dort, nicht in Entschließungstexten, entscheidet sich, ob aus Forderungen Schutz wird.