Beim sogenannten Kristeller-Handgriff drückt eine Geburtshelferin oder ein Geburtshelfer während der Wehe kräftig auf den oberen Teil der Gebärmutter, um das Kind schneller durch den Geburtskanal zu schieben. Was nach einem Hilfsmittel klingt, gehört zu den umstrittensten Praktiken der Geburtshilfe. Die S3-Leitlinie „Vaginale Geburt am Termin“ (AWMF-Register 015-083) empfiehlt, Fundusdruck möglichst nicht auszuüben. Nur unter strenger Indikationsstellung könne er erwogen werden, und dann nur mit Einverständnis und Vetorecht der Gebärenden sowie in fortlaufender Kommunikation mit ihr. Trotzdem berichten Frauen und Hebammen immer wieder, dass er angewendet wird, oft ohne Aufklärung und ohne Einwilligung.

Was den Handgriff so problematisch macht

Der Druck auf den Bauch kann in seltenen Fällen erhebliche Verletzungen verursachen, bei der Mutter ebenso wie beim Kind. Mindestens so schwer wiegt aus Sicht vieler Betroffener das Erleben selbst: Eine Wehe ist ein Ausnahmezustand, und wenn in diesem Moment ohne Ankündigung mit vollem Körpergewicht gedrückt wird, erleben viele Frauen das als Übergriff. In der WDR-Dokumentation „Traumatische Geburt - Gewalt im Kreißsaal“ aus der Reihe „Menschen hautnah“ (2020) schildert eine Hebamme, dass Frauen im Kreißsaal immer wieder nicht zugehört wird und sie nicht gefragt werden.

Genau hier liegt der Kern des Problems: Nicht jede Anwendung ist medizinisch falsch, aber fast jede Anwendung ohne Erklärung und ohne Einwilligung verletzt die Würde der Frau. Was als Gewalt erlebt wird, entscheidet nicht das Fachpersonal, sondern die Betroffene. Diese Perspektive, die auch erfahrene Hebammen öffentlich vertreten, nehmen wir ernst.

Warum es trotzdem passiert: der Blick auf das System

Es wäre einfach, einzelnen Ärztinnen und Ärzten oder Hebammen die Schuld zu geben. Es wäre auch falsch. Die Berichte aus Kreißsälen zeichnen ein anderes Bild: Personalmangel, parallel laufende Geburten, Zeitdruck und eine Ausbildung, in der überholte Handgriffe von Generation zu Generation weitergegeben werden. Unter Stress spulen Menschen Routinen ab. Wenn die Herztöne des Kindes fallen und keine zweite Fachkraft verfügbar ist, greifen manche zu dem, was sie einmal gelernt haben, auch wenn es überholt ist.

Unsere Haltung als Kampagne ist hier eindeutig: Schuld sind nicht die Frauen, die gebären, und nicht pauschal die Menschen, die im Kreißsaal arbeiten. Die Hauptursache ist ein unterfinanziertes Gesundheitssystem, das zu wenig Personal, zu wenig Zeit und zu wenig Kapazitäten bereitstellt. Eine Hebamme, die drei Geburten gleichzeitig betreut, kann nicht in Ruhe aufklären. Das entschuldigt keinen Übergriff, aber es erklärt, warum Appelle an Einzelne das Problem nicht lösen.

Was sich ändern muss

  • Aufklärung vor der Geburt: Schwangere sollten wissen, welche Eingriffe möglich sind und dass sie zustimmen oder ablehnen können. Das gilt auch für Wehenmittel und das Öffnen der Fruchtblase.
  • Einwilligung auch im Kreißsaal: Selbst in zeitkritischen Situationen ist eine kurze, klare Ansprache möglich. Ein Satz der Erklärung kostet Sekunden und verhindert oft ein Trauma.
  • Verbindliche Standards: Kliniken sollten dokumentieren, ob und warum der Handgriff angewendet wurde, und ihn aus der Routine verbannen.
  • Personal und Zeit: Eine Eins-zu-eins-Betreuung unter der Geburt ist der wirksamste Schutz vor Übergriffen und zugleich die teuerste Forderung. Genau deshalb gehört sie in jede Debatte über Klinikfinanzierung.

Für Betroffene

Wenn Sie eine Geburt als übergriffig erlebt haben, ist Ihr Erleben gültig, unabhängig davon, ob die Maßnahme medizinisch begründbar war. Was nach einer traumatischen Geburt hilft und welche Wege offenstehen, beschreibt unser Beitrag über Gewalt unter der Geburt. Rechtliche Möglichkeiten bündelt die Themenseite Recht nach einem Übergriff.

Der Kristeller-Handgriff verschwindet nicht durch Empörung über Einzelne, sondern durch bessere Bedingungen, klare Standards und eine Geburtshilfe, die Einwilligung ernst nimmt. Dafür setzen wir uns ein.

Quellen