Wer Gesundheitspersonal angreift, muss mit ernsthaften Konsequenzen rechnen, strafrechtlich und arbeitsrechtlich. Dieser Beitrag beleuchtet, welche Maßnahmen gegen Täterinnen und Täter möglich sind und wie Einrichtungen konsequent vorgehen können, ohne dabei ihre Fürsorgepflicht gegenüber den Betroffenen zu vernachlässigen.
Strafrechtliche Konsequenzen
Körperliche Übergriffe auf Gesundheitspersonal sind Straftaten. Je nach Schwere der Tat drohen Täterinnen und Tätern erhebliche Strafen:
- Einfache Körperverletzung (§ 223 StGB): Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 5 Jahre
- Gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB): Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 10 Jahre
- Schwere Körperverletzung (§ 226 StGB): Bei dauerhaften Schäden, Freiheitsstrafe 1-10 Jahre
- Nötigung und Bedrohung (§§ 240, 241 StGB): Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 3 Jahre
In der Praxis enden viele Verfahren mit einer Einstellung, einem Strafbefehl (Geldstrafe) oder einer Bewährungsstrafe, insbesondere wenn der Täter psychisch krank ist oder unter Drogeneinfluss stand. Dennoch ist die strafrechtliche Verfolgung wichtig, um ein klares Signal zu setzen: Gewalt gegen Pflegekräfte ist keine Kleinigkeit.
Zivilrechtliche Schadenersatzansprüche
Neben dem Strafrecht können Betroffene zivilrechtlich Schadenersatz und Schmerzensgeld geltend machen. Dies umfasst Kosten für medizinische Behandlung, Verdienstausfall sowie Entschädigung für erlittenes Leid. Anwaltliche Unterstützung ist dabei empfehlenswert.
Arbeitsrechtliche Konsequenzen für Beschäftigte als Täter
Wenn der Übergriff von einem Kollegen oder einer Kollegin ausgeht, hat der Arbeitgeber weitreichende Reaktionsmöglichkeiten:
- Abmahnung: Bei erstmaligen, weniger schwerwiegenden Verstößen
- Ordentliche Kündigung: Bei wiederholten Vorfällen oder wenn eine Abmahnung nicht gewirkt hat
- Fristlose Kündigung (§ 626 BGB): Bei besonders schwerwiegenden Übergriffen, die eine Weiterbeschäftigung unzumutbar machen
- Hausverbot: Sofortmaßnahme zum Schutz der Betroffenen
Hausverbot für Patientinnen und Besucher
Auch gegenüber Patientinnen und Besuchern können Einrichtungen bei wiederholten oder schwerwiegenden Übergriffen ein Hausverbot aussprechen. Dies muss sorgfältig abgewogen werden, das Recht auf medizinische Versorgung darf nicht unverhältnismäßig eingeschränkt werden. In Notfällen muss immer eine Erstversorgung erfolgen. Bei planbaren Behandlungen kann jedoch auf andere Einrichtungen verwiesen werden.
Die Bedeutung von Konsequenz
Nur wenn Übergriffe konsequent gemeldet, dokumentiert und verfolgt werden, entsteht eine klare Botschaft: Gewalt gegen Gesundheitspersonal hat Konsequenzen. Einrichtungen, die Vorfälle bagatellisieren oder intern „regeln”, schützen weder ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter noch tragen sie zu einer gesellschaftlichen Ächtung von Gewalt im Gesundheitswesen bei.
Welche Rechte und Pflichten nach einem Vorfall gelten, bündelt die Themenseite Recht nach einem Übergriff.