Michael 45. Daniel 42. Christian 37. Alexander 33. Marcel 28. Andreas 27. Dennis 26. Martin 25. Sebastian 24.
Das ist keine Namensstatistik des Standesamts. Das ist die amtliche Antwort auf die Frage, wie die deutschen Tatverdächtigen heißen, die 2024 in nordrhein-westfälischen Krankenhäusern polizeilich auffällig wurden. Gestellt haben die Frage die AfD-Abgeordneten Markus Wagner und Dr. Martin Vincentz. Beantwortet hat sie der Innenminister, ausgegeben wurde sie als Landtagsdrucksache 18/17905.
Die Frage, um die es ging
Die Kleine Anfrage trägt den Titel „Zunehmende Gewalt in Krankenhäusern, was sind die Ursachen und was tut die Landesregierung dagegen?”. Fünf Fragen. Drei davon zu Fallzahlen.
Frage 4: Welche Staatsangehörigkeiten haben die Tatverdächtigen?
Frage 5: Wie lauten die Vornamen der deutschen Tatverdächtigen?
Wer nach den Vornamen deutscher Staatsangehöriger fragt, will die deutsche Staatsangehörigkeit nicht gelten lassen. Das Verfahren ist bekannt, es läuft seit Jahren, und die Landesregierung bestätigt in derselben Antwort, dass sie gerade „eine Vielzahl gleichgelagerter Kleiner Anfragen zu verschiedenen Örtlichkeiten und Deliktsformen” zu beantworten hat.
Die Antwort für 2024 kam trotzdem. 2.817 deutsche Tatverdächtige, aufgeschlüsselt nach Vornamen, vier Seiten Tabelle. Ganz oben: Michael.
Was daraus folgt, und was nicht
Die Liste sagt nichts. Nicht das Gegenteil dessen, was gesucht wurde, sondern schlicht nichts.
Michael, Daniel und Christian stehen oben, weil Jungen in Deutschland zwischen 1970 und 1995 so hießen. Der häufigste Name kommt auf 45 von 2.817 Fällen, das sind 1,6 Prozent. Wer Vornamen zählt, misst Vornamensmoden. Das gilt für jeden, der diese Liste in irgendeine Richtung ausschlachten will.
Für 2025 hat die Landesregierung die Auskunft verweigert. Begründung: Rückschlüsse auf konkrete Personen möglich, laufende Ermittlungen gefährdet, Grundrechte, Unschuldsvermutung.
Das größere Problem
Es gibt einen Satz in dieser Antwort, der wichtiger ist als die ganze Namensliste. Er steht bei Frage 2, der einzigen Frage, die tatsächlich nach Gewalt gegen Krankenhauspersonal fragte.
Die Landesregierung beabsichtigt, künftig eine auswertbare Erfassung von Straftaten zum Nachteil von „Krankenhauspersonal” als sogenannte Opferspezifik in die Polizeiliche Kriminalstatistik einzuführen.
Im Klartext: Bis heute zählt das niemand.
Die Statistik erfasst die Tatörtlichkeit. In den 9.284 Straftaten, die 2024 unter „Klinik, Krankenhaus, Sanatorium” liefen, steckt der Diebstahl aus dem Nachttisch, der Streit zweier Besucher im Treppenhaus, das gestohlene Fahrrad auf dem Parkplatz. Ob eine Pflegekraft geschlagen wurde, steht da nicht drin. In keiner Zeile.
Damit ist jede Debatte über diese Zahlen eine Debatte über etwas anderes. Die einen lesen eine Zuwanderungsfrage hinein, die anderen einen Personalnotstand. Prüfen lässt sich beides nicht, weil die Statistik die Frage gar nicht stellt.
Was fehlt
In einer Anfrage mit dem Wort „Gewalt in Krankenhäusern” im Titel wurde nicht gefragt:
- wie viele Beschäftigte nach einem Übergriff arbeitsunfähig waren
- wie viele Einrichtungen in NRW eine Gefährdungsbeurteilung zu Gewalt haben
- wie viele Notaufnahmen über einen Rückzugsraum oder ein Notrufsystem verfügen
- wie viele Vorfälle überhaupt gemeldet werden
Gefragt wurde nach Herkunft und Vornamen.
Das ist der Punkt, an dem uns dieser Vorgang angeht. Nicht die Partei. Sondern dass Beschäftigte in einer Anfrage vorkommen, die nach ihnen benannt ist, und in der Antwort kein einziges Mal als Betroffene auftauchen. Gewalt gegen Gesundheitspersonal eignet sich gut als Vehikel. Das gilt in alle Richtungen, und es ist der Grund, warum wir bei Zahlen genau hinsehen.
Wer Beschäftigte schützen will, braucht Daten über Beschäftigte. Alles andere ist eine Debatte über ihre Köpfe hinweg.
Bis die Opferspezifik kommt, bleibt die Meldung jedes einzelnen Vorfalls an die Berufsgenossenschaft die einzige Spur, die Betroffene selbst legen können.
Zur Einordnung: Alle in der Drucksache genannten Personen sind Tatverdächtige, keine Verurteilten. Die Zahlen für 2024 stammen aus der Polizeilichen Kriminalstatistik, die für 2025 aus einem vorläufigen Vorgangssystem; die Landesregierung weist ausdrücklich darauf hin, dass ein Vergleich beider „keine tragfähige Grundlage für Ableitungen zur Kriminalitätsentwicklung” bildet.
Quelle
Landtag Nordrhein-Westfalen, Drucksache 18/17905 vom 25. Februar 2026, ausgegeben am 3. März 2026: Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 6571 der Abgeordneten Markus Wagner und Dr. Martin Vincentz (AfD), Drucksache 18/16024, Anlagen 1 bis 4.