In der Steiermark gibt es eine einzige Stelle, an der Verletzungen nach Gewalt rechtsmedizinisch untersucht werden: die Gewaltambulanz der Medizinischen Universität Graz. „Die Gerichtsmedizin gibt es in der Steiermark nur in Graz”, sagte deren Leiterin Sarah Heinze am 16. September dem ORF. 334 Untersuchungen waren es 2025. Ab Anfang 2027 soll eine erste Station in Leoben dazukommen, ohne eigene Rechtsmedizinerin vor Ort. Das Projekt „Forensic PETRA” schaltet eine Fachärztin aus Graz per Video zu, die die Untersuchung anleitet. Das Land Steiermark gibt dafür 636.000 Euro.

Die Frage dahinter stellt sich in Deutschland genauso. Wer nach einem Übergriff Verletzungen so dokumentieren lassen will, dass sie vor Gericht tragen, braucht eine Stelle in erreichbarer Nähe. Und er muss wissen, dass es sie gibt.

Illustration: ein leerer Untersuchungsraum am Abend, ein Bildschirm auf einem Rollstativ ist einem leeren Stuhl zugewandt, auf einem Beistelltisch liegen ein Winkelmaßstab und eine Kamera
Die Rechtsmedizin ist zugeschaltet, auch wenn sie nicht im Raum sitzt.

Was eine Gewaltambulanz macht

Eine Gewaltambulanz untersucht Menschen nach körperlicher oder sexueller Gewalt, beschreibt und fotografiert die Verletzungen nach rechtsmedizinischen Standards und sichert Spuren. Eine Anzeige ist dafür nicht nötig. Die Befunde werden aufbewahrt, und die betroffene Person entscheidet später, ob sie sie nutzt.

Der Unterschied zur normalen Behandlung ist erheblich. Eine Doktorarbeit an der LMU München hat die Dokumentation im Notfallzentrum Bogenhausen über zwei Monate im Jahr 2012 ausgewertet. Verletzungen durch fremde Gewalt, 47 Fälle, waren nach rechtsmedizinischen Maßstäben mangelhaft dokumentiert. Am besten dokumentiert waren die 267 Arbeitsunfälle. Den Grund nennt die Arbeit selbst: Für Arbeitsunfälle gibt es den Durchgangsarztbericht, ein Formular, das die relevanten Fragen der Reihe nach abfragt.

Das Gesetz kam 2020, die Verträge viel später

Seit März 2020 gehört die vertrauliche Spurensicherung zur Krankenbehandlung. Paragraf 27 SGB V nennt ausdrücklich die Dokumentation, die Laboruntersuchungen und die Aufbewahrung der Befunde, wenn Verletzungen Folge einer Misshandlung oder eines sexuellen Übergriffs sein können. Abgerechnet wird anonym, die Krankenkasse erfährt nicht, wer untersucht wurde.

Der Haken steht in Paragraf 132k. Die Kassen schließen die nötigen Verträge nur, wenn das jeweilige Land es beantragt. Niedersachsen war das erste Land mit einem fertigen Vertrag, unterschrieben am 30. August 2023, gültig ab Januar 2024. Das dortige Netzwerk ProBeweis an der Medizinischen Hochschule Hannover bekommt 421 Euro je Fall und hat 45 Untersuchungsstellen an 39 Kliniken. Bayern folgte erst zum 1. November 2025. Dort können Krankenhäuser, Praxen und Medizinische Versorgungszentren die Leistung anbieten, die Teilnahme ist freiwillig.

Ein Rechtsanspruch, der vier Jahre auf seine Umsetzung wartet, ist für Betroffene in dieser Zeit wenig wert.

Was die Telemedizin ändert

Rechtsmedizinerinnen und Rechtsmediziner sitzen an Universitätskliniken. Die Rektorin der Med Uni Graz sprach von einem europaweiten Mangel. Deshalb setzen Graz und Heidelberg auf Zuschaltung.

Das Heidelberger Projekt ARMED läuft seit Juni 2023. Ärztinnen und Ärzte in den Kinderkliniken in Ravensburg und Heilbronn tragen bei der Untersuchung eine Datenbrille, eine Rechtsmedizinerin in Heidelberg sieht live mit und leitet an. Untersucht werden bisher nur Kinder und Jugendliche, Erwachsene sollen folgen. Bezahlt wird das Projekt aus Landesmitteln.

Der Ansatz löst das Entfernungsproblem nicht vollständig. Er verlagert die Untersuchung aber dorthin, wo Betroffene ohnehin zuerst ankommen: in die Notaufnahme vor Ort.

Die Lücke für Beschäftigte

Wird eine Pflegekraft, eine Ärztin oder eine Medizinische Fachangestellte im Dienst angegriffen, ist das ein Arbeitsunfall. Zuständig ist dann die Unfallversicherung, behandelt wird beim Durchgangsarzt. Paragraf 11 Absatz 5 SGB V schließt Kassenleistungen aus, die als Folge eines Arbeitsunfalls zu erbringen sind.

Damit gilt für den Angriff im Dienst eine andere Logik. Der Durchgangsarztbericht dokumentiert gut, das zeigt die Münchner Arbeit. Er ist aber für die Berufsgenossenschaft geschrieben, die über Heilbehandlung und Leistungen entscheidet, und nicht für ein Strafgericht. Die Seite der BGW zur Hilfe nach Gewaltvorfällen nennt Durchgangsarzt, Unfallanzeige und psychologische Nachsorge. Beweissicherung oder Gewaltambulanz kommen dort nicht vor.

Wir lesen das so: Ob eine angegriffene Pflegekraft einen gerichtsfesten Befund bekommt, hängt heute davon ab, ob in dieser Nacht jemand daran denkt. Eine Regel dafür haben wir weder im Gesetz noch bei der BGW gefunden.

Was Einrichtungen jetzt tun können

  • Die nächste Gewaltambulanz oder das nächste Institut für Rechtsmedizin heraussuchen und die Nummer im Notfallplan für Übergriffe hinterlegen.
  • Nach einem Angriff auf Beschäftigte beides veranlassen: den Durchgangsarzt und die Frage, ob eine rechtsmedizinische Untersuchung möglich ist. Das eine ersetzt das andere nicht.
  • In Ländern mit Vertrag prüfen, ob das eigene Haus teilnimmt oder teilnehmen kann.
  • In der Notaufnahme Patientinnen und Patienten mit Verletzungen nach Gewalt auf die vertrauliche Spurensicherung hinweisen, auch wenn sie keine Anzeige erstatten wollen.

Wie die Anzeige danach praktisch abläuft, steht im Beitrag Anzeige nach einem Übergriff. Die Rechte von Betroffenen im Strafverfahren fasst Opferschutz im Fokus zusammen.

Unsere Haltung

Die Unfallversicherung sollte klären, wie Beschäftigte nach einem Übergriff im Dienst zu einem gerichtsfesten Befund kommen. Für Patientinnen und Patienten hat der Gesetzgeber diesen Weg 2020 geöffnet. Für die Menschen, die sie behandeln, fehlt er.

Häufige Fragen

Was kostet eine Untersuchung in der Gewaltambulanz?

Für gesetzlich Versicherte zahlt die Krankenkasse die vertrauliche Spurensicherung, wenn es im Bundesland einen Vertrag nach Paragraf 132k SGB V gibt. Die Abrechnung ist anonym. Wo es keinen Vertrag gibt, finanzieren viele Ambulanzen ihre Untersuchungen aus Landesmitteln. Die Ambulanz selbst gibt dazu Auskunft.

Muss ich Anzeige erstatten, um untersucht zu werden?

Nein. Die Befunde werden gesichert und aufbewahrt. Ob sie später in einem Verfahren verwendet werden, entscheidet die betroffene Person.

Kann ich mich auch nach einem Übergriff am Arbeitsplatz untersuchen lassen?

Gewaltambulanzen untersuchen Betroffene von Gewalt, ein Ausschluss für Beschäftigte ist uns nicht bekannt. Die Behandlung läuft nach einem Arbeitsunfall aber über den Durchgangsarzt und die Unfallversicherung. Wer die Kosten der rechtsmedizinischen Untersuchung trägt, sollte vorher mit der Ambulanz und dem Arbeitgeber geklärt werden.

Quellen

  • ORF Steiermark: Telemedizin soll Gewaltambulanz erweitern, 16. September 2026
  • Sozialgesetzbuch V: Paragraf 11 Absatz 5, Paragraf 27 Absatz 1 und Paragraf 132k, abgerufen am 26. September 2026
  • vdek Niedersachsen: Netzwerk ProBeweis/MHH, Gesetzliche Krankenkassen und Land schließen Vertrag, 30. August 2023
  • Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention: Neues Untersuchungsangebot für Gewaltopfer in Bayern, 31. Oktober 2025
  • Universitätsklinikum Heidelberg: ARMED, Fragen und Antworten, abgerufen am 26. September 2026
  • Kea Zielhardt: Forensisch relevante Fälle in einer städtischen Notaufnahme und ihre Dokumentation, Dissertation LMU München, 2015
  • BGW: Hilfe für Betroffene nach Gewaltvorfällen, abgerufen am 26. September 2026