Ein Griff an den Hals in der Notaufnahme, ein Faustschlag auf der geschützten Station, eine Bedrohung im Hausflur nach der Spätschicht: Was Sekunden dauert, kann Monate nachwirken. Für viele Beschäftigte im Gesundheitswesen ist der körperliche Schaden nach einem Übergriff kleiner als der psychische. Genau hier beginnt eine Leistung der gesetzlichen Unfallversicherung, die vielen Betroffenen unbekannt ist: die BG-Psychotherapie.
Warum ein Übergriff als Arbeitsunfall gilt
Ein tätlicher Angriff oder eine schwere Bedrohung während der Arbeit ist ein Arbeitsunfall im Sinne der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW). Das gilt unabhängig davon, ob sichtbare Verletzungen zurückbleiben. Auch eine akute Belastungsreaktion, eine Anpassungsstörung oder eine posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) können anerkannte Unfallfolgen sein.
Voraussetzung ist die Meldung. Der Übergriff muss dokumentiert und gemeldet werden, im Regelfall über die Klinik oder Praxis als Unternehmen und über eine Erstvorstellung bei einer durchgangsärztlichen Praxis (D-Arzt-Verfahren). Ohne diese Kette rutschen Ereignisse in die reguläre Krankenversorgung ab, mit langen Wartezeiten und ohne den beschleunigten Zugang zur Traumatherapie.
Die BGW betont in ihren Materialien seit Jahren, dass psychische Folgen ebenso ernst zu nehmen sind wie körperliche. Trotzdem gilt in vielen Häusern immer noch eine ungeschriebene Regel: nur melden, wenn Blut fließt. Diese Praxis verkürzt Rechte und verzögert Behandlungen.
Das BGSW-Verfahren und der Weg in die Traumatherapie
Für psychische Folgen von Arbeitsunfällen gibt es ein eigenes Versorgungsverfahren der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV): das Psychotherapeutenverfahren, umgangssprachlich oft mit dem Reha-Baustein BGSW (Berufsgenossenschaftliche stationäre Weiterbehandlung) verwechselt, tatsächlich aber ein eigenständiger Zugangsweg zu qualifizierten Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit besonderer Berechtigung durch die Unfallversicherungsträger.
Kernpunkte für Betroffene aus dem Gesundheitswesen:
- Die probatorischen Sitzungen sollen kurzfristig möglich sein, in der Regel innerhalb weniger Tage bis Wochen.
- Eine Genehmigung durch die BGW ist erforderlich, wird aber im Regelfall zügig erteilt.
- behandelnde Ärztinnen und Ärzte müssen von der DGUV gelistet sein; die BGW vermittelt geeignete Praxen.
- Fahrtkosten, notwendige Diagnostik und Ausfallzeiten trägt die Unfallversicherung.
- Bei anhaltender Arbeitsunfähigkeit kann Verletztengeld die Lohnfortzahlung ablösen.
Der Vorteil dieses Verfahrens liegt in der Geschwindigkeit. Wer aus der Regelversorgung eine Traumatherapie sucht, wartet in Deutschland häufig viele Monate. Nach einem anerkannten Arbeitsunfall soll die Behandlung möglichst früh beginnen, weil sich frühe Interventionen bei posttraumatischen Reaktionen als besonders wirksam erwiesen haben.
Was Kliniken und Praxen konkret tun müssen
Der rechtliche Rahmen greift nur, wenn die Struktur im Haus greift. In der Realität scheitert die BG-Psychotherapie oft nicht am Verfahren, sondern an den ersten Stunden nach dem Ereignis. Wer soll das melden? Wo liegt das Formular? Wer erklärt der Kollegin nach der Nachtschicht, dass sie ein Recht auf schnelle Hilfe hat?
Was funktionierende Häuser gemeinsam haben:
- Eine benannte Ansprechperson für Übergriffe, unabhängig von Hierarchie.
- Eine schriftliche Handlungsleitlinie, die Erstversorgung, D-Arzt-Vorstellung und Meldung an die BGW in einem Ablauf zusammenführt.
- Ein niedrigschwelliges Kollegiales Erstgespräch, häufig als Peer-Support organisiert.
- Klare Zusagen zur Freistellung für Termine, ohne Kürzung von Diensten.
- Verzicht auf eine implizite Schuldzuweisung an Betroffene.
Der letzte Punkt ist der schwierigste. Wer nach einem Angriff hört, sie oder er habe die Situation eskalieren lassen, geht seltener zur Meldung, seltener zum D-Arzt und seltener in eine Therapie. Damit verschiebt sich die Belastung ins Private, häufig bis zur inneren Kündigung oder zum Berufsausstieg.
Nicht jede Wunde blutet. Aber jede Wunde hat ein Recht auf Versorgung.
Rückkehr an den Arbeitsplatz: kein Automatismus
Eine gelungene BG-Psychotherapie endet nicht mit der letzten Sitzung. Sie endet im Idealfall mit einer Berufsrückkehr, die stabil ist. Die stufenweise Wiedereingliederung nach dem sogenannten Hamburger Modell kann Teil dieses Weges sein, ebenso wie Belastungserprobungen in geschützten Bereichen, Supervision oder eine dauerhafte Umgestaltung des Einsatzortes.
Für Betroffene ist entscheidend, dass Rückkehr nicht als Prüfung inszeniert wird. Die erste Schicht nach einem Übergriff auf derselben Station, im selben Dienstplan, ohne Ansprechperson, ist eine bekannte Sollbruchstelle. Die BGW empfiehlt in ihren Handreichungen ausdrücklich Rückkehrgespräche, klare Absprachen zu Triggern und die Möglichkeit, den Einsatzbereich vorübergehend zu wechseln.
Gleichzeitig gilt: Rückkehr ist kein Selbstzweck. Wenn die berufliche Tätigkeit im bisherigen Umfeld dauerhaft eine Retraumatisierung bedeutet, kann eine berufliche Neuorientierung die richtige Konsequenz sein. Auch dafür stehen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zur Verfügung, bis hin zu Qualifizierungen und Umschulungen.
Zwei Richtungen der Gewalt, ein Anspruch auf Versorgung
Gewalt in der Versorgung hat zwei Richtungen. Beschäftigte werden angegriffen, bedroht, beleidigt. Und Patientinnen und Patienten erleben Grenzverletzungen, wenn Personal überlastet ist, wenn Fixierungen ohne rechtliche Grundlage erfolgen oder wenn Beschwerden ins Leere laufen. Die BG-Psychotherapie ist ein Instrument für die eine Seite dieses Feldes. Sie ersetzt nicht die Auseinandersetzung mit der anderen.
Trotzdem lohnt es sich, die eigene Seite zu kennen. Wer als Pflegekraft, Ärztin oder Arzt, Rettungsdienstmitarbeiterin oder Rettungsdienstmitarbeiter oder therapeutisch tätige Person einen Übergriff erlebt, hat ein Recht auf Meldung, auf durchgangsärztliche Vorstellung, auf eine kurzfristige Psychotherapie über die Unfallversicherung und auf eine begleitete Rückkehr. Dieses Recht ist nicht verhandelbar, auch nicht gegen den Satz, es sei doch nicht so schlimm gewesen.
Die Kampagne #GesundheitOhneGewalt versteht die BG-Psychotherapie als einen der wenigen etablierten Wege, an denen sich zeigt, wie ein System reagiert, wenn es reagieren muss. Wer diesen Weg kennt und nutzt, entzieht der Enthemmung das leiseste ihrer Argumente: dass am Ende ohnehin niemand hinsieht.