Was Ihnen passiert ist, haben Sie nicht verschuldet. Wer eine Behandlung ausnutzt, um übergriffig zu werden, trägt dafür allein die Verantwortung. Sie entscheiden selbst, welche der folgenden Schritte Sie gehen und wann. Sie müssen nichts davon allein tun.

Jetzt

  1. Bringen Sie sich in Sicherheit. Verlassen Sie die Praxis oder den Raum, wenn Sie können. Bei akuter Gefahr rufen Sie die Polizei unter 110.
  2. Sprechen Sie mit jemandem. Das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen ist unter 116 016 rund um die Uhr erreichbar, vertraulich und in 18 Sprachen. Männer erreichen das Hilfetelefon Gewalt an Männern unter 0800 1239900. Beide beraten auch Angehörige.

In den ersten Tagen

  1. Lassen Sie Spuren sichern, wenn Sie das möchten, auch ohne Anzeige. Bei einer vertraulichen Spurensicherung werden Verletzungen und Spuren ärztlich dokumentiert und aufbewahrt. Ob Sie Anzeige erstatten, entscheiden Sie später. Für gesetzlich Versicherte gehört sie zur Krankenbehandlung. Spuren am Körper sind nur begrenzte Zeit nachweisbar, deshalb lohnt sich eine Untersuchung möglichst bald. Mehr dazu im Beitrag zu Gewaltambulanz und vertraulicher Spurensicherung.
  2. Schreiben Sie auf, was passiert ist. Datum, Uhrzeit, Ort, Name der behandelnden Person, was gesagt und getan wurde, wer in der Nähe war. Schreiben Sie so viel oder so wenig, wie Sie gerade können. Sie können später ergänzen.

In den nächsten Wochen

  1. Entscheiden Sie über eine Anzeige. Sexuelle Handlungen unter Missbrauch eines Behandlungsverhältnisses sind nach § 174c StGB strafbar. Die Tat wird von Amts wegen verfolgt: Sobald die Polizei davon erfährt, muss sie ermitteln. Lassen Sie sich deshalb vorher beraten, etwa beim Weißen Ring, der Sie auch zur Polizei und zu Gericht begleitet.
  2. Wenden Sie sich an die Ärztekammer. Die Landesärztekammer nimmt Beschwerden über Ärztinnen und Ärzte an und geht Verstößen gegen die Berufsordnung nach. Unabhängig davon kann die zuständige Behörde das Ruhen der Approbation anordnen, wenn wegen einer solchen Tat ein Strafverfahren eingeleitet ist. Bei Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ist die Psychotherapeutenkammer Ihres Landes zuständig.
  3. Holen Sie sich Unterstützung für das Erlebte. Opfer einer Gewalttat können nach dem Sozialen Entschädigungsrecht eine psychotherapeutische Frühintervention in einer Traumaambulanz erhalten, wenn die erste Sitzung innerhalb von zwölf Monaten nach der Tat stattfindet. Der Weiße Ring berät Sie dazu.
  4. Wechseln Sie die Praxis und sichern Sie Ihre Unterlagen. Sie müssen nicht zu dieser Person zurück. Fordern Sie Ihre Behandlungsakte an, die erste Kopie ist kostenlos.

Was Sie wissen sollten

  • Strafbarkeit: § 174c StGB sieht für sexuelle Handlungen unter Missbrauch eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren vor. Daneben gelten die allgemeinen Vorschriften zum Schutz der sexuellen Selbstbestimmung.
  • Vertrauliche Spurensicherung: Sie gehört nach § 27 Abs. 1 SGB V zur Krankenbehandlung, wenn es Hinweise auf einen sexuellen Übergriff oder eine Misshandlung gibt, einschließlich Dokumentation und Aufbewahrung der Befunde.
  • Approbation: Das Ruhen der Approbation kann angeordnet werden, wenn gegen eine Ärztin oder einen Arzt wegen einer Straftat ermittelt wird, aus der sich die Unwürdigkeit zur Ausübung des Berufs ergeben kann (§ 6 Bundesärzteordnung). Fällt die Würdigkeit weg, ist die Approbation zu widerrufen (§ 5 Bundesärzteordnung).
  • Wenn ein Kind oder eine jugendliche Person betroffen ist, berät das Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch unter 0800 22 55 530.

Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Sie beschreibt die Wege, die Betroffenen nach einem sexuellen Übergriff in einer Behandlung offenstehen.