Die Suche nach einem Termin kostet viele Menschen Zeit und Nerven. Die Menschen am Telefon und am Tresen können dabei nur die Termine vergeben, die es gibt. Diese Seite zeigt, welche Wege Ihnen offenstehen, je nachdem, wie dringend es ist.
Jetzt: Wie dringend ist es?
- Bei Lebensgefahr rufen Sie die 112. Das gilt bei Anzeichen für einen lebensbedrohlichen Notfall, zu jeder Uhrzeit.
- Kann es nicht bis zum nächsten Tag warten, hilft die 116117. Sie ist rund um die Uhr kostenlos erreichbar, hilft Ihnen, Ihre Beschwerden einzuschätzen, und nennt außerhalb der Sprechzeiten eine Bereitschaftspraxis in Ihrer Nähe.
- Sagen Sie Ihrer Praxis, was sich verändert hat. Beschreiben Sie am Telefon oder am Tresen kurz, seit wann Sie Beschwerden haben und ob es schlimmer wird. So kann das Team besser einschätzen, wie schnell Sie einen Termin brauchen.
Heute: einen Termin finden
- Fragen Sie nach den Möglichkeiten Ihrer Praxis. Manche Praxen haben eine offene Sprechstunde oder vergeben kurzfristig frei gewordene Termine.
- Nutzen Sie den Terminservice der 116117. Gesetzlich Versicherte können darüber telefonisch unter 116117 oder online unter 116117-termine.de Termine buchen. Termine bei Hausärztin oder Hausarzt, Augen-, Frauen- und Kinderarztpraxen und für eine psychotherapeutische Sprechstunde gehen ohne Vermittlungscode.
- Sie haben keine Hausarztpraxis? Die Terminservicestelle unterstützt Sie auch bei der Suche nach einer Hausarztpraxis.
In den nächsten Tagen
- Für andere Fachärztinnen und Fachärzte brauchen Sie einen Vermittlungscode. Er steht auf einer Überweisung. Fragen Sie Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt, ob Ihre Überweisung einen Vermittlungscode für den Terminservice bekommen kann.
- So lange müssen Sie höchstens warten. Die Terminservicestelle muss Ihnen innerhalb einer Woche einen Termin vermitteln. Bis zu diesem Termin dürfen höchstens vier Wochen vergehen, bei radiologischen Untersuchungen drei Wochen. Findet sie in dieser Zeit keinen Termin in einer Praxis, muss sie Ihnen einen ambulanten Termin in einem Krankenhaus anbieten. Das gilt nicht für verschiebbare Routineuntersuchungen und Bagatellerkrankungen.
- Wenn Sie sich ärgern, sagen Sie es der richtigen Stelle. Die Terminknappheit entsteht nicht am Tresen. Wenn Sie mit dem Umgang in einer Praxis unzufrieden sind, wenden Sie sich an die Praxisleitung. Wenn Sie sich nicht ernst genommen oder respektlos behandelt fühlen, zeigt der Weg respektlos oder diskriminierend behandelt, was Sie tun können.
Was Sie wissen sollten
- Terminservicestellen: Die Kassenärztlichen Vereinigungen müssen sie nach § 75 Abs. 1a SGB V einrichten, rund um die Uhr erreichbar unter einer bundesweit einheitlichen Nummer, der 116117.
- Überweisung: Für die Vermittlung von Facharztterminen verlangt das Gesetz eine Überweisung. Ausgenommen sind unter anderem Termine in Augen- und Frauenarztpraxen und Akutfälle.
- Fristen: Vermittlung innerhalb einer Woche, Wartezeit auf den Termin höchstens vier Wochen, bei radiologischen Terminen drei Wochen.
- Der Terminservice gilt für gesetzlich Versicherte.
Diese Seite ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Sie beschreibt die Wege, die gesetzlich Versicherten bei der Terminsuche offenstehen.