Die Ärztekammer Nordrhein ist an zwei belegten Vorhaben gegen Gewalt im Gesundheitswesen beteiligt. Das erste ist eine Initiative des nordrhein-westfälischen Gesundheitsministeriums gegen Rassismus, Diskriminierung und Gewalt gegenüber Beschäftigten im Gesundheitswesen. Das zweite ist ein Deeskalationstraining, das die Ärztekammern in Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit dem Klinikum Leverkusen und Fachleuten der Polizei entwickelt haben. Dieser Beitrag beschreibt beide.

Die Landesinitiative gegen Rassismus, Diskriminierung und Gewalt

Im Februar 2025 hat das Gesundheitsministerium Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit zentralen Akteuren des Gesundheitswesens eine Initiative gegen Rassismus, Gewalt und Diskriminierung gegenüber den Mitarbeitenden im Gesundheitswesen gestartet. Zu den Beteiligten gehören die Ärztekammer Nordrhein und die Ärztekammer Westfalen-Lippe, die Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen (KGNW), die Pflegekammer Nordrhein-Westfalen, die Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen, die Zahnärzte-, Apotheker- und Psychotherapeutenkammern, mehrere medizinische Fachgesellschaften und das Landeszentrum Gesundheit. Am 16. April 2025 haben sich die gesetzlichen Krankenkassen in Nordrhein-Westfalen der Initiative und ihrer gemeinsamen Resolution angeschlossen, darunter die AOK NordWest, die AOK Rheinland/Hamburg, der Verband der Ersatzkassen, der BKK-Landesverband NORDWEST, die IKK classic, die Knappschaft und die SVLFG. So beschreibt es die Pressemitteilung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales vom 16. April 2025.

Erkennungszeichen der Initiative sind die Hashtags #RassismusHilftKeinBisschen, #GewaltHilftKeinBisschen und #DiskriminierungHilftKeinBisschen, jeweils kombiniert mit der Entgegnung „Wir schon!”. Unter diesen Slogans machen die Beteiligten mit Beiträgen in sozialen Medien und weiteren Kommunikationsmaßnahmen auf Übergriffe aufmerksam. Als Anlass nennt das Ministerium Gewaltvorfälle im Gesundheitsbereich sowie Berichte über Rassismus und Diskriminierung.

Für die Krankenkassen erklärte Dirk Ruiss, Leiter der vdek-Landesvertretung NRW, im Gesundheitswesen dürfe „kein Platz für Rassismus, Gewalt oder Diskriminierung” sein. Das Recht auf eine faire, respektvolle und gleiche Behandlung bezog er ausdrücklich auf alle Patientinnen und Patienten und auf alle Beschäftigten.

Weitere Schritte des Landes

Laut derselben Pressemitteilung hat das Gesundheitsministerium im Mai 2024 einen Runden Tisch eingerichtet, an dem Ministerium und Fachleute aus Einrichtungen des Gesundheitswesens zum Thema Gewalt zusammenkommen. Dort sollen unter anderem strukturierte hausinterne Meldewege und Curricula für Arbeitsschutzbeauftragte erarbeitet werden, die auch als Gewaltschutzbeauftragte tätig sein können. Meldewege berühren die Frage der Dunkelziffer: Was nicht gemeldet wird, taucht in keiner Auswertung auf.

Im Juni 2024 hat das Ministerium außerdem eine Studie zu Rassismus und Antisemitismus gegenüber Beschäftigten im Gesundheitswesen in Nordrhein-Westfalen in Auftrag gegeben, die sich auch mit Gewalt befasst. Grundlage ist eine Online-Befragung, die sich an alle Beschäftigten des Gesundheitswesens richtet. Die KGNW hat zudem gemeinsam mit dem Präventionsnetzwerk #sicherimDienst des Innenministeriums einen Leitfaden mit Sicherheitsempfehlungen für Beschäftigte in Kliniken herausgegeben.

Das Deeskalationstraining für Gesundheitsberufe

Am 15. Oktober 2025 haben die Ärztekammer Nordrhein und die Ärztekammer Westfalen-Lippe in einer gemeinsamen Pressemitteilung ein Deeskalationstraining vorgestellt, das auf die Anforderungen in der Patientenversorgung abgestimmt ist. Entwickelt haben es die Ärztekammern in Nordrhein-Westfalen, das Klinikum Leverkusen und Experten der Polizei Recklinghausen als Kooperationspartner im landesweiten Präventionsnetzwerk „Sicher im Dienst”. Es richtet sich an Beschäftigte in Krankenhäusern, Arztpraxen und anderen Gesundheitseinrichtungen und schult den Umgang mit aggressivem Verhalten.

Das Konzept baut auf einem Deeskalationstraining auf, das „Sicher im Dienst” 2023 für Beschäftigte im öffentlichen Dienst eingeführt hat. Die erste Fortbildung für das Gesundheitswesen fand Anfang Oktober 2025 auf dem Medizinischen Kongress „ä25” in Bonn statt. Damit möglichst viele Beschäftigte geschult werden können, bilden die Ärztekammern über ihre Fortbildungsakademien Deeskalationstrainerinnen und Deeskalationstrainer aus. Einrichtungen können dafür eigene Mitarbeitende anmelden. Das Training soll so über Multiplikatoren in die Häuser und Praxen gelangen.

„Gewalt darf kein normaler Teil des Berufsalltags im Gesundheitswesen sein”, sagte Dr. Sven Dreyer, Präsident der Ärztekammer Nordrhein, bei der Vorstellung des Curriculums.

Beide Richtungen im Blick

Beide Vorhaben zielen auf den Schutz der Beschäftigten. Zur Versorgung gehört aber auch die andere Seite: Patientinnen und Patienten erleben ebenfalls Grenzverletzungen. Herabwürdigende Kommunikation, ungeduldiges Abwiegeln, unangemessene Körperkontakte oder Missachtung von Einwilligung kommen vor. Die Erklärung der Krankenkassen zur Landesinitiative spricht beide Gruppen an. Eine Debatte über Gewalt in der Versorgung wird glaubwürdig, wenn sie beide Richtungen anerkennt.

Was Praxen und Stationen selbst regeln können

Konflikte entstehen häufig an denselben Stellen: Wartezeiten, Rezeptdiskussionen, Krankschreibungen, knappe Termine und Erschöpfung auf beiden Seiten. Unabhängig von Landesinitiativen kann jede Einrichtung einige Fragen für sich klären.

  • Sichtbare Haltung im Wartebereich: Ein Aushang mit klarer, respektvoller Aussage zeigt, dass Beleidigungen und Bedrohungen nicht hingenommen werden.
  • Interne Meldewege: Ein einfaches Formular oder ein digitaler Vorfallbogen, in dem Datum, Situation, Beteiligte und Folgen dokumentiert werden.
  • Verbindliche Nachbesprechung: Ein kurzes Debriefing nach Vorfällen, in dem das Team über Belastung, Grenzen und nächste Schritte spricht.
  • Deeskalationstrainings: Regelmäßige Schulungen, die Empfangs- und Behandlungspersonal auf typische Konfliktmuster vorbereiten.
  • Klare Zuständigkeiten: Wer erstattet Anzeige, wer meldet den Vorfall an die Unfallversicherung, wer kümmert sich um die Nachsorge.
  • Rollenklarheit: Wer entscheidet in einer akuten Situation über Hausrecht, Behandlungsabbruch oder Alarmierung.

Wer intern über einen Vorfall spricht, kann drei Dinge getrennt halten: die Beschreibung des Geschehens, die Bewertung der Verantwortung und die Ableitung von Konsequenzen. Werden sie vermischt, entstehen leicht Schuldzuweisungen im Team. Ein Aushang an der Wand ist ein Anfang. Wirksam wird er erst, wenn im Ernstfall jemand weiß, was zu tun ist.

Korrekturhinweis: Eine frühere Fassung dieses Beitrags schrieb der Ärztekammer Nordrhein eine eigene Kampagne „Kein Platz für Gewalt” mit Plakaten und Handreichungen zu. Dafür haben wir keinen Beleg gefunden. Der Beitrag beschreibt seit dem 27. September 2026 nur noch die belegten Vorhaben.

Quellen