Am 30. Juli 2026 haben sich die Ministerpräsidenten Michael Kretschmer (Sachsen), Sven Schulze (Sachsen-Anhalt) und Mario Voigt (Thüringen) am Geiseltalsee getroffen und tiefgreifende Änderungen am Entwurf des Pflegereformgesetzes verlangt. Ihr Satz dazu ist deutlich: „Diesem Weg werden wir nicht zustimmen.” Kretschmer sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland, ohne Änderungen könne man im Bundesrat nicht zustimmen, und wenn weitere Länder ablehnten, komme die Reform gar nicht zustande.
Der Streitpunkt ist der Eigenanteil. Die drei halten höhere Zuzahlungen für Pflegebedürftige für nicht hinnehmbar und fordern stattdessen eine Begrenzung der finanziellen Belastung sowie mehr Unterstützung für die häusliche Pflege.
Diese Debatte wird als Finanz- und Föderalismusfrage geführt. Für den Gewaltschutz ist sie das nicht.
Was der Eigenanteil mit Gewalt zu tun hat
Wir haben an anderer Stelle beschrieben, warum das GKV-Sparpaket eine blinde Stelle beim Thema Gewalt hat. Das betraf ein anderes Gesetz, das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vom 10. Juli 2026. Die Pflegereform ist ein eigener Vorgang, aber der Mechanismus ähnelt sich, und er verdient dieselbe Genauigkeit.
Unsere These lautet ausdrücklich nicht: Höhere Eigenanteile führen zu Übergriffen. Eine solche Aussage wäre nicht haltbar. Die belastbare Aussage ist enger und trotzdem ernst:
Wenn stationäre Pflege für Familien finanziell unerreichbar wird, verlagert sich Pflege in die häusliche Versorgung. Häusliche Pflege ist der Bereich mit der geringsten fachlichen Aufsicht, der schwächsten Dokumentation und den wenigsten Wegen, auf denen ein Übergriff überhaupt bemerkt werden kann.
Das ist kein Vorwurf an pflegende Angehörige. Im Gegenteil. Es ist eine Aussage über die Bedingungen, unter denen sie arbeiten.
Der Bereich ohne Zeugen
In einer Einrichtung gibt es Kolleginnen und Kollegen, eine Pflegedienstleitung, eine Dokumentationspflicht, eine Heimaufsicht und regelmäßige Prüfungen des Medizinischen Dienstes. Nichts davon verhindert Gewalt zuverlässig, das zeigen die Berichte, die wir hier regelmäßig auswerten. Aber es gibt Instanzen, denen etwas auffallen kann.
In einer Wohnung gibt es das alles nicht. Dort pflegt in vielen Fällen eine einzelne Person, oft die Partnerin oder der Partner, oft selbst hochaltrig, oft ohne Ausbildung, häufig rund um die Uhr und ohne Ablösung. Die bekannten Belastungsfaktoren für Übergriffe treffen hier gebündelt zusammen: dauerhafte Überforderung, fehlende Pausen, soziale Isolation, wirtschaftliche Not und eine Abhängigkeitsbeziehung in beide Richtungen.
Gewalt in der häuslichen Pflege richtet sich dabei nicht nur gegen die pflegebedürftige Person. Pflegende Angehörige erleben ihrerseits Aggression, besonders bei demenziellen Erkrankungen. Beides bleibt meist unsichtbar, weil niemand da ist, der es sehen könnte.
Warum die Forderung der drei Länder in die richtige Richtung zeigt
Auffällig ist, dass die drei Regierungschefs beides zusammen fordern: eine Begrenzung der Eigenanteile und mehr Unterstützung für die häusliche Pflege. Das ist aus Gewaltschutzsicht die schlüssigere Kombination als jede der beiden Forderungen allein.
Denn eine reine Deckelung der Eigenanteile ließe die Frage offen, wie Menschen versorgt werden, die trotzdem zu Hause gepflegt werden. Und eine reine Stärkung der häuslichen Pflege ohne Entlastung bei den Kosten würde die Verlagerung eher beschleunigen.
Was daraus wird, ist offen. Politische Forderungen vor einer Bundesratsbefassung sind auch Verhandlungspositionen, und was „mehr Unterstützung für die häusliche Pflege” konkret bedeuten soll, steht in keiner der Meldungen.
Was wir für nötig halten
Wenn Pflege sich in die Wohnungen verlagert, muss der Gewaltschutz mitverlagert werden. Konkret heißt das:
- Entlastung als Schutzmaßnahme begreifen. Verhinderungspflege, Tagespflege und Kurzzeitpflege sind keine Komfortleistungen. Sie unterbrechen genau die Dauerbelastung, aus der Übergriffe entstehen.
- Ansprechstellen, die niedrigschwellig erreichbar sind. Wer merkt, dass er kurz davor ist, die Beherrschung zu verlieren, braucht eine Stelle, die er anrufen kann, ohne eine Anzeige oder den Verlust der Pflegesituation zu befürchten.
- Pflegeberatung, die das Thema anspricht. Gewalt in der häuslichen Pflege wird selten von selbst berichtet. Sie muss aktiv und ohne Schuldzuweisung zur Sprache gebracht werden.
- Daten. Über das Ausmaß von Gewalt in der häuslichen Pflege ist wenig belastbar bekannt, gerade weil der Bereich unbeobachtet ist. Eine Reform, die Pflege dorthin verschiebt, sollte diese Lücke nicht vergrößern, ohne sie zu vermessen.
Was offen bleibt
Der Gesetzentwurf war zum Zeitpunkt dieses Beitrags nicht beschlossen, die Befassung im Bundesrat stand aus, und die konkrete Höhe künftiger Eigenanteile ist Gegenstand der Verhandlung. Ob und in welchem Umfang eine Verlagerung in die häusliche Pflege tatsächlich eintritt, lässt sich vorher nicht beziffern. Der Zusammenhang, den wir beschreiben, ist ein Risikozusammenhang, kein gemessener Effekt dieser Reform.
Hinzu kommt: Das Bundesgesundheitsministerium hat am 29. Juli 2026 die Leitung gewechselt. Welche Linie das Haus in der Pflegereform künftig fährt, ist derzeit nicht absehbar.
Wir verfolgen das Verfahren weiter und ordnen jede Änderung daran ein, was sie für den Schutz vor Gewalt bedeutet.