Wenn über Gewalt im Gesundheitswesen gesprochen wird, geht es fast immer um Notaufnahme, Rettungsdienst und Pflege. Die Apotheke kommt darin selten vor. Dabei ist sie der Ort im System, an dem Menschen ohne Termin, ohne Anmeldung und oft in schlechter Verfassung durch die Tür kommen, und an dem Beschäftigte hinter einem Tresen stehen, der niemanden schützt.
Eine bundesweite Umfrage liefert dazu jetzt Zahlen.
Was die Umfrage zeigt
Die Pharmazeutische Zeitung hat eine bundesweite Befragung in Auftrag gegeben. Teilgenommen haben 2.480 Personen aus 744 Apotheken.
Das zentrale Ergebnis: 56,3 Prozent der Befragten berichten, bereits verbale oder körperliche Übergriffe durch Kundinnen und Kunden in der Apotheke erlebt zu haben. Also mehr als die Hälfte.
Ein zweiter Punkt betrifft den Notdienst. Beschäftigte berichten von belästigenden Anrufen, denen sie sich nicht entziehen können, weil die telefonische Erreichbarkeit im Notdienst vorgeschrieben ist. Die Pflicht zur Erreichbarkeit wird damit selbst zu einem Teil des Problems.
Was diese Zahl nicht sagt
Bevor die 56,3 Prozent weiterwandern, drei Einordnungen, die dazugehören:
- Die Befragung erfasst verbale und körperliche Übergriffe zusammen. Wie sich das Verhältnis zwischen Beschimpfung und tätlichem Angriff verteilt, geht aus der veröffentlichten Darstellung nicht hervor.
- Es handelt sich um eine Befragung unter Apothekenbeschäftigten, nicht um eine Zufallsstichprobe aller Apotheken. Wer Übergriffe erlebt hat, nimmt an solchen Umfragen erfahrungsgemäß eher teil. Die reale Quote kann darunter liegen.
- Ein Zeitbezug fehlt in der veröffentlichten Zusammenfassung. „Bereits erlebt” kann sich auf das letzte Jahr oder auf das gesamte Berufsleben beziehen. Das macht für die Bewertung einen erheblichen Unterschied.
Die Größenordnung bleibt trotzdem bemerkenswert, und sie deckt sich mit dem, was aus Notaufnahmen, Hausarztpraxen und Pflegeeinrichtungen seit Jahren berichtet wird.
Warum die Apotheke ein besonderer Ort ist
Die Apotheke unterscheidet sich in mehreren Punkten von Praxis und Klinik, und diese Unterschiede erklären einen Teil des Konfliktpotenzials:
Kein Filter am Eingang. In die Apotheke kommt man ohne Termin, ohne Anmeldung, ohne vorherigen Kontakt. Es gibt keine Anmeldung, die vorsortiert, und keine Wartezeitkommunikation im Vorfeld.
Die Apotheke überbringt fremde Entscheidungen. Ein Medikament ist nicht lieferbar, die Kasse zahlt es nicht, das Rezept ist formal fehlerhaft, eine Rabattregelung erzwingt ein anderes Präparat. In allen vier Fällen hat die Apotheke die Entscheidung nicht getroffen, muss sie aber vertreten. Der Frust trifft die Person am Tresen.
Die Lieferengpässe sind Dauerzustand. Wer mehrfach vergeblich kommt, kommt beim vierten Mal wütend. Das ist kein individuelles Fehlverhalten, das ist eine vorhersehbare Reaktion auf ein strukturelles Versorgungsproblem.
Nachts ist man allein. Im Notdienst steht oft eine einzelne Person hinter der Nachtschalterklappe, ohne Team, ohne Sicherheitsdienst, ohne die Möglichkeit, sich zurückzuziehen.
Damit gilt hier, was für das gesamte Gesundheitswesen gilt: Die Ursache liegt nicht bei Patientinnen und Patienten als Gruppe und nicht bei Apothekenteams als Gruppe. Sie liegt in einem System, das zu wenig Personal, zu wenig Zeit und zu wenig Verlässlichkeit in der Versorgung bereitstellt, und das die entstehende Spannung dort ablädt, wo der Kontakt stattfindet.
Was sich rechtlich ändern soll
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat einen Entwurf zur Änderung des Strafgesetzbuchs vorgelegt, überschrieben mit „Stärkung des strafrechtlichen Schutzes des Gemeinwesens”.
Kern ist ein neuer § 116 StGB-E, der Widerstand gegen und tätliche Angriffe auf Personen erfasst, die eine dem Gemeinwesen dienende Tätigkeit ausüben. Erfasst werden sollen ausdrücklich auch Apothekerinnen und Apotheker, Apothekenpersonal, Ärztinnen und Ärzte, weitere Gesundheitsberufe und deren Beschäftigte.
Der vorgesehene Strafrahmen liegt bei drei Monaten bis fünf Jahren Freiheitsstrafe. Eine Geldstrafe ist ausdrücklich ausgeschlossen. Das Ministerium begründet das mit dem gesteigerten Unrecht von Angriffen auf Menschen, die im Dienst der Allgemeinheit tätig sind.
Wichtig zur Einordnung: Das ist ein Referentenentwurf, kein geltendes Recht. Bis zu einer Verabschiedung im Bundestag kann sich daran noch einiges ändern, und ob der Entwurf diese Legislaturperiode übersteht, ist offen.
Die Bundesapothekerkammer unterstützt das Vorhaben. Ihr Präsident Dr. Armin Hoffmann sagte am 28. Januar 2026: „Apothekerinnen und Apotheker müssen sich auf den staatlichen Schutz verlassen können.” Zum Notdienst ergänzte er: „Apothekerinnen und Apotheker können sich belästigenden Anrufen nicht entziehen, denn sie müssen im Notdienst telefonisch erreichbar sein.”
Was Strafrecht leisten kann und was nicht
An dieser Stelle lohnt Nüchternheit. Für den erweiterten Schutz von Rettungskräften gibt es mit § 115 StGB bereits eine vergleichbare Regelung. Ein belastbarer Nachweis, dass die Zahl der Angriffe dadurch gesunken wäre, liegt bislang nicht vor.
Das spricht nicht gegen die Regelung. Ein Straftatbestand hat eine eigene Berechtigung: Er benennt Unrecht als Unrecht, er erleichtert die Verfolgung, und er signalisiert Betroffenen, dass ihre Erfahrung ernst genommen wird. Nur ist er eben eine Reaktion auf die Tat und keine Vorbeugung.
Wer die Zahl der Übergriffe senken will, muss an den Auslösern ansetzen: an Lieferengpässen, an Wartezeiten, an der Personaldecke, an der Kommunikation über Kassenentscheidungen und an der Frage, ob jemand im Notdienst allein hinter einer Klappe stehen muss.
Was Apothekenteams jetzt konkret tun können
Diese Punkte lassen sich unabhängig vom Gesetzgebungsverfahren umsetzen:
- Vorfälle dokumentieren. Was nicht erfasst wird, taucht in keiner Statistik auf und begründet keine Maßnahme. Eine einfache, niedrigschwellige Liste im Team reicht als Anfang.
- Übergriffe als Arbeitsunfall behandeln. Auch psychische Folgen nach einem Übergriff können ein Fall für die Berufsgenossenschaft sein.
- Den Notdienst nicht allein besetzen, wo es sich einrichten lässt. Wenn das nicht geht, wenigstens eine erreichbare Rufbereitschaft festlegen.
- Absprachen für den Ernstfall treffen, bevor der Ernstfall eintritt: Wer ruft die Polizei, wer übernimmt den Tresen, wer betreut die betroffene Person danach.
- Nachbesprechen. Ein kurzes strukturiertes Gespräch nach einem Vorfall ist wirksamer als die verbreitete Praxis, einfach weiterzuarbeiten.
Was offen bleibt
- Die Aufteilung zwischen verbalen und körperlichen Übergriffen ist aus der veröffentlichten Darstellung nicht ersichtlich.
- Ein Zeitbezug der Befragung ist nicht angegeben.
- Ob und in welcher Fassung § 116 StGB in Kraft tritt, ist derzeit nicht absehbar.
- Belastbare Zahlen zur Wirkung solcher Straftatbestände auf die Häufigkeit von Angriffen fehlen weiterhin.
Quellen
- Pharmazeutische Zeitung, bundesweite Umfrage unter 2.480 Teilnehmenden aus 744 Apotheken, Beitrag „Mehr Schutz fürs Gemeinwesen”
- ABDA, Pressemitteilung vom 28.01.2026: „Apothekenteams müssen besser vor Übergriffen geschützt werden”, mit Zitaten von Dr. Armin Hoffmann, Präsident der Bundesapothekerkammer
- Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Referentenentwurf „Änderung des Strafgesetzbuchs, Stärkung des strafrechtlichen Schutzes des Gemeinwesens”, neuer § 116 StGB-E