Gewalt gegen Pflegekräfte und Ärztinnen ist nicht nur ein ethisches und gesellschaftliches Problem, sie hat auch eine klare rechtliche Dimension. Arbeitgeber im Gesundheitswesen sind gesetzlich verpflichtet, ihre Beschäftigten vor Gewalt zu schützen. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die wichtigsten rechtlichen Grundlagen in Deutschland.

Das Arbeitsschutzgesetz: Grundlage der Schutzpflicht

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet Arbeitgeber, alle notwendigen Maßnahmen zu treffen, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten. Dies umfasst ausdrücklich auch den Schutz vor psychischer und körperlicher Gewalt am Arbeitsplatz.

Konkret bedeutet dies: Arbeitgeber müssen eine Gefährdungsbeurteilung durchführen, die auch das Risiko von Gewaltvorfällen einschließt. Werden Risiken festgestellt, müssen geeignete Schutzmaßnahmen ergriffen werden, z.B. Schulungen, technische Sicherheitsmaßnahmen oder organisatorische Änderungen.

Die DGUV-Vorschrift 1 und die BGW

Die Unfallverhütungsvorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) konkretisieren die Schutzpflichten. Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat spezifische Handlungshilfen für Einrichtungen des Gesundheitswesens entwickelt und bietet Beratung sowie Förderung bei der Umsetzung von Schutzmaßnahmen an.

Strafrecht: Körperverletzung und Bedrohung

Körperliche Angriffe auf Gesundheitspersonal sind Straftaten nach dem Strafgesetzbuch (StGB):

  • § 223 StGB, Körperverletzung: Strafbar mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe
  • § 224 StGB, Gefährliche Körperverletzung: z.B. bei Einsatz von Waffen oder gefährlichen Werkzeugen, Strafe bis zu 10 Jahre
  • § 240 StGB, Nötigung: Bei Drohungen, die zur Handlung zwingen sollen
  • § 241 StGB, Bedrohung: Bei ernsthafter Ankündigung einer Straftat gegen eine Person

Wichtig: Tätlichkeiten durch psychisch erkrankte oder demenzkranke Patientinnen können strafrechtlich nicht in gleicher Weise verfolgt werden wie bei schuldfähigen Personen. Dennoch sind Einrichtungen verpflichtet, Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

Meldepflichten und Dokumentation

Gewaltvorfälle müssen dokumentiert und, sofern es sich um Arbeitsunfälle handelt, der Berufsgenossenschaft gemeldet werden. Eine lückenlose Dokumentation ist nicht nur für die Unfallversicherung wichtig, sondern auch für eventuelle Strafanzeigen und Zivilklagen. Einrichtungen sollten klare interne Meldeverfahren etablieren und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter darin schulen.

Fürsorgepflicht des Arbeitgebers

Neben dem Arbeitsschutzrecht ergibt sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) eine allgemeine Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gegenüber seinen Beschäftigten. Diese verpflichtet dazu, Betroffene nach einem Vorfall nicht allein zu lassen, sondern aktiv Unterstützung anzubieten, etwa durch psychologische Betreuung, rechtliche Begleitung oder temporäre Umsetzung.

Fazit: Was derzeit geregelt ist, und was das im Alltag wert ist

Die derzeitige Rechtslage sieht vor: Arbeitgeber haben eine Schutzpflicht, Übergriffe sind strafbar, und Betroffene haben Ansprüche. Was davon im Alltag ankommt, ist eine andere Frage. Vieles ist in der Praxis wenig bekannt oder wird nicht durchgesetzt, und wo die Vorschriften selbst zu kurz greifen, ändert auch Aufklärung daran nichts. Sie ist trotzdem ein zentrales Anliegen dieses Blogs, weil niemand Ansprüche geltend machen kann, von denen er nichts weiß.

Vertiefende Beiträge zu Anzeige, Arbeitsschutz und Entschädigung finden Sie auf der Themenseite Recht nach einem Übergriff.