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Notfallkarte für unser Praxisteam

Unsere Absprachen

Codewort
Signal oder Knopf
Wer kommt dann, was passiert dann?
Hausrecht hat
Hausrecht in Vertretung

Bei Bedrohung oder Gewalt

  1. Eigensicherung geht vor. Alle dürfen die Räume sofort verlassen.
  2. Hilfesignal auslösen und Abstand halten, Tresen oder Tür dazwischen.
  3. Polizei 110 bei Gefahr oder Drohung, Rettungsdienst 112 bei Verletzungen. Wer es zuerst bemerkt, ruft an.
  4. Niemanden allein lassen, auch nicht nach dem Vorfall.

Danach

  1. Verletzungen ärztlich versorgen lassen. Bei Arbeitsunfähigkeit über den Tag hinaus zur Durchgangsärztin oder zum Durchgangsarzt.
  2. Erste Hilfe ins Verbandbuch eintragen.
  3. Den Vorfall mit dem Dokumentationsbogen festhalten, mit Zeuginnen und Zeugen.
  4. Leitung informieren. Bei mehr als drei Tagen Arbeitsunfähigkeit Unfallanzeige binnen drei Tagen.
  5. Nachbesprechung im Team, Unterstützung anbieten.

Wichtige Nummern

Polizei110
Rettungsdienst112
Nächste D-Arzt-Praxis
UnfallversicherungBGW 040 20207-0 oder Unfallkasse:
Weißer Ring, Opfer-Telefon116 006, täglich 7 bis 22 Uhr
TelefonSeelsorge0800 1110111, rund um die Uhr

Schritt für Schritt: gesundheitohnegewalt.de/was-tun/ · Stand: 2. Oktober 2026