Ein Schlag, ein Tritt, ein Griff an den Hals: Wenn Gewalt in einer Klinik oder Praxis eskaliert, entscheiden die ersten Minuten darüber, wie schwer die körperlichen und psychischen Folgen ausfallen und welche Rechtsansprüche später überhaupt noch geltend gemacht werden können. Dieser Beitrag fasst zusammen, was Betroffene, Kolleginnen und Kollegen und Leitungen unmittelbar nach einem tätlichen Angriff tun sollten, unabhängig davon, ob eine Pflegekraft, eine Ärztin oder ein Arzt, eine Empfangskraft oder eine Patientin oder ein Patient Ziel war.

Die ersten Minuten: Sicherheit vor allem anderen

Vor jeder Dokumentation, vor jedem Anruf steht der Schutz von Leib und Leben. Wer angegriffen wird oder einen Angriff beobachtet, sollte zunächst räumlichen Abstand herstellen. Ein verschließbarer Raum, ein Tresen, eine Zwischentür, jede Barriere zwischen der angreifenden Person und den Anwesenden reduziert das Risiko einer erneuten Eskalation. Diskussionen mit einer akut enthemmten Person sind in dieser Phase kontraindiziert.

Parallel gilt es, weitere Personen aus der Gefahrenzone zu bringen. Das betrifft Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ebenso wie Patientinnen und Patienten, Angehörige und Kinder im Wartebereich. Wenn eine stille Alarmierung möglich ist, Panic-Button, Kollegenruf, festgelegtes Codewort über die Sprechanlage, wird sie jetzt ausgelöst. Ist die Situation nicht mit eigenen Mitteln zu deeskalieren oder abzusichern, ist der Notruf 110 die richtige Nummer, bei Verletzungen zusätzlich 112.

  • Abstand herstellen, Türen zwischen Angreiferin oder Angreifer und Opfer bringen
  • Weitere Personen aus dem Bereich abziehen
  • Stille Alarmierung oder Codewort auslösen
  • 110 anrufen, bei Verletzungen zusätzlich 112
  • Keine eigenständigen “Fixierungsversuche” durch ungeschultes Personal

Medizinische Erstversorgung, auch bei scheinbar leichten Verletzungen

Nach körperlichen Angriffen wird der Behandlungsbedarf regelmäßig unterschätzt. Prellungen am Kopf, Griffspuren am Hals, leichte Blutungen oder ein “nur” verdrehtes Handgelenk können auf Verletzungen hindeuten, die Stunden später klinisch relevant werden, vom Schädel-Hirn-Trauma bis zur Strangulationsfolge. Auch psychische Reaktionen (Zittern, Übelkeit, Derealisation) sind medizinisch bedeutsam.

Für Beschäftigte gilt: Die Vorstellung bei einer durchgangsärztlichen Praxis oder in einer Klinikambulanz ist der zentrale Baustein einer späteren Anerkennung als Arbeitsunfall durch die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) oder die Unfallkasse. Der Durchgangsarztbericht ist die formale Grundlage. Wer aus falsch verstandener Rücksicht auf den Dienstplan darauf verzichtet, riskiert, dass Spätfolgen nicht mehr zugeordnet werden können.

Für Patientinnen und Patienten, die zum Beispiel durch andere Patientinnen und Patienten oder in Ausnahmefällen im Kontakt mit Personal Gewalt erfahren, gilt dieselbe Grundregel: dokumentierte medizinische Untersuchung, gerichtsverwertbare Befundung, ergebnisoffene Behandlung.

Dokumentation, Beweissicherung, Meldung

Nach der Erstversorgung entscheidet die Qualität der Dokumentation über den weiteren Verlauf. Sie ist Grundlage für Strafanzeigen, arbeitsrechtliche Konsequenzen, versicherungsrechtliche Ansprüche und die interne Risikoanalyse. Ziel ist ein möglichst kühles, chronologisches Protokoll, nicht die Suche nach einem Schuldigen.

  • Zeit, Ort, unmittelbare Zeuginnen und Zeugen mit Namen festhalten
  • Verlauf der Situation stichpunktartig rekonstruieren, wörtliche Äußerungen in Anführungszeichen
  • Sichtbare Verletzungen fotografieren (mit Maßstab, Datum, Uhrzeit) oder ärztlich fotografieren lassen
  • Beschädigte Kleidung, abgerissene Namensschilder, Sachschäden sichern und nicht reinigen
  • Videoaufzeichnungen der Kamera identifizieren und vor Überschreibung schützen lassen

Neben der internen Dokumentation stehen mehrere Meldewege offen: die polizeiliche Anzeige (auch nachträglich möglich), die interne Meldung an Leitung und Betriebsrat, die Unfallanzeige an die BGW oder die zuständige Unfallkasse und, sofern vorhanden, das klinische Gewalt- oder CIRS-nahe Meldesystem. Die Anzeige liegt in der Regel bei der oder dem Betroffenen; Arbeitgebende können aber, und sollten in schweren Fällen, eine eigene Strafanzeige stellen und Betroffene aktiv unterstützen.

Nicht dokumentierte Gewalt ist für ein System nicht existent, und für Betroffene rechtlich kaum greifbar.

Psychische Erstbetreuung und Team-Nachsorge

Ein Angriff endet nicht mit dem letzten Schlag. Betroffene stehen typischerweise unter Adrenalin, funktionieren scheinbar normal weiter und brechen Stunden bis Tage später ein. Die psychische Erstbetreuung ist deshalb kein “Nice-to-have”, sondern Teil der Fürsorgepflicht. Zwei einfache Prinzipien helfen: nicht allein lassen und nicht sofort zurück in die Situation.

Konkret bedeutet das: einen ruhigen Raum bereitstellen, warme Getränke, eine vertraute Kollegin oder Kollege oder Führungskraft in der Nähe. Keine Zwangsdebriefings, keine Detailausfragung “zur Ordnung”. Wer nach Hause möchte, soll begleitet werden. Der psychologische Betriebliche Ersthelfer, ein interner Sozialdienst oder das Angebot der BGW zur psychischen Erstbetreuung nach Extremereignissen (Psychotherapeutenverfahren) sind niedrigschwellige Anlaufstellen. Bei Anzeichen einer akuten Belastungsreaktion oder anhaltenden Symptomen nach mehr als vier Wochen ist eine fachspezifische Anbindung erforderlich.

Auch das Team gehört in den Blick. Kolleginnen und Kollegen, die den Angriff mitangesehen haben, sind selbst mittelbar betroffen. Eine kurze Nachbesprechung im Dienst, Fakten, Emotionen, offene Fragen, ergänzt um ein längeres, moderiertes Fallgespräch in den Folgetagen, verhindert, dass sich stille Belastungen als Krankmeldungen, Kündigungen oder chronische Zynismen niederschlagen.

Was in den nächsten Tagen strukturell geschieht

Nach der akuten Phase beginnt die eigentliche Arbeit der Organisation. Der Vorfall wird in eine strukturierte Fallanalyse überführt: Welche Vorwarnzeichen gab es? Welche baulichen, personellen, prozessualen Faktoren haben zur Eskalation beigetragen? Welche Deeskalationsversuche wurden unternommen? Welche Schutzmaßnahmen fehlten? Die Kampagnen der BGW und der DGUV zu Gewalt am Arbeitsplatz stellen Werkzeuge für diese Analyse bereit, unter anderem Gefährdungsbeurteilungen speziell für psychische Belastungen und Übergriffe.

Aus der Analyse folgen konkrete Konsequenzen: Anpassung von Dienstplänen und Alleinarbeit, Deeskalationstrainings, Umbau von Empfangsbereichen, Überprüfung von Alarmierungssystemen, Klärung des Hausrechts, individuelle Weiterbeschäftigungsplanung Betroffener. Ebenso wichtig ist die Rückmeldung an das Team: Wer meldet, muss erfahren, was aus der Meldung geworden ist. Andernfalls versiegen künftige Meldungen, und mit ihnen die Grundlage für Prävention.

Ein tätlicher Angriff macht sichtbar, was oft schon länger unter der Oberfläche wirkte: Enthemmung, Überforderung, Personalknappheit, Entwürdigung im Wartezimmer, ungelöste Konflikte. Die Sofortmaßnahmen retten Gesundheit und Rechtsansprüche. Die strukturelle Nacharbeit entscheidet darüber, ob aus einem Einzelfall gelernt wird, und damit, ob Gesundheit ohne Gewalt in dieser Einrichtung mehr ist als ein Plakat an der Wand.